Gegen den mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Susanna aus Mainz gibt es immer neue Vorwürfe – Ali B. soll nun schon im Frühjahr dieses Jahres eine elfjährige Deutsche zweimal vergewaltigt haben. Vergangene Woche beantragte die Wiesbadener Polizei deshalb einen zweiten Haftbefehl gegen Ali B. – wegen einer Sommergrippe reichen wir Euch diesen Artikel leider jetzt erst nach. Mittäter von Ali B. soll der Polizei zufolge ausgerechnet der Flüchtlingsjunge gewesen sein, der die Behörden mit seiner Anzeige und seinen detaillierten Angaben auf die Spur von Ali B. führte. Durch die detaillierten Angaben des afghanischen Jungen konnte die Polizei Susannas Leiche ausfindig machen, der Afghane, den die Behörden inzwischen für 14 Jahre alt halten, sitzt seit vorvergangenen Sonntag ebenfalls in Untersuchungshaft. Auch ein Bruder von Ali B. ist angeblich in Verdacht geraten, an den Vergewaltigungen beteiligt gewesen zu sein.

Neue Vorwürfe gegen Ali B.: Der Iraker soll nun auch noch eine elfjährige Deutsche vergewaltigt haben. – Foto: Polizei Wiesbaden

Seit gut vier Wochen sitzt Ali B. inzwischen wegen des Mordes an Susanna in Untersuchungshaft, der Iraker war am 1. Juni überhastet mit seiner gesamten achtköpfigen Familie aus einem Flüchtlingsheim in Wiesbaden-Erbenheim geflüchtet und per Flugzeug in den Nordirak ausgereist. Dort wurde er von kurdischen Peshmerga-Truppen festgenommen und deutschen Vertretern der Bundespolizei übergeben. Seither sitzt Ali B., dessen Nachnamen wir aus Gründen des Persönlichkeitsrechtes nun wieder abkürzen müssen, in einer Haftanstalt in Frankfurt. Das Persönlichkeitsrecht greift nun, weil es neue, erhebliche Vorwürfe gegen den Iraker gibt, dessen Alter die Behörden inzwischen mit 21 Jahren angeben. Ali B. hat den Mord an Susanna am 22. Mai zugegeben, eine Vergewaltigung der Mainzer Schülerin bestreitet er aber weiterhin – nun aber gibt es neue Entwicklungen.

„Wir erheben Vorwürfe gegen Ali B. wegen Vergewaltigung in zwei Fällen“, sagte der leitende Wiesbadener Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn Mainz&. Demnach soll der Iraker im März und im Mai dieses Jahres eine Elfjährige vergewaltigt haben. Es ist dieselbe Elfjährige, die bereits auf der Pressekonferenz der Wiesbadener Polizei zum Mord an Susanna zur Sprache kam, damals sprach der Wiesbadener Polizeipräsident Stefan Müller von einem „Flüchtlingsmädchen“. Inzwischen korrigierte sich die Polizei: es handele sich um eine Deutsche, die auch gar nicht in der Flüchtlingsunterkunft lebe. Wie das Mädchen mit den Männern dort in Berührung kam, wollte Staatsanwalt Kuhn auf Mainz&-Nachfrage nicht sagen, auch nicht, warum die Ermittler nicht schon früher die Verbindung zu Ali B. zogen.

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Hinweise hatte es offenbar gegeben: Müller hatte in der Pressekonferenz eingeräumt, die Elfjährige habe schon im Mai von einer Vergewaltigung gesprochen, aber nur „von einem Ali“ geredet. In der Unterkunft habe es aber vier Alis gegeben, man habe die Angaben nicht verifizieren können, sagte Müller in der Pressekonferenz. Damit aber steht die Frage im Raum, ob das Verbrechen an Susanna nicht hätte vermieden werden können, wenn die Polizei den Vorwürfen wegen Vergewaltigung intensiver nachgegangen wäre. Offenbar aber verweigerte die Elfjährige sich einer Vernehmung durch die Polizei, der Wiesbadener Polizeisprecher Andreas Hemmes sagte nun gegenüber Mainz&, es habe eine Vernehmung der Elfjährigen gegeben – offenbar mit erschreckenden neuen Erkenntnissen.

Demnach soll Ali B. die Elfjährige zweimal vergewaltigt haben, das erste Mal im März dieses Jahres und dabei allein. Diese Tat habe nach dem derzeitigen Stand in der Flüchtlingsunterkunft in Wiesbaden-Erbenheim stattgefunden, wo Ali B. lebte, sagte Kuhn. Ali B. sollte dazu am Donnerstag dem Haftrichter vorgeführt und dann auch mit den neuen Vorwürfen konfrontiert werden, die Behörden verschoben den Termin aber Medienberichten zufolge (unsere Quelle dafür: swr.de).

Die zweite Vergewaltigung soll Ali B. gemeinsam mit eben jenem Flüchtlingsjungen aus Afghanistan begangen haben, der ihn nach seiner Flucht wegen Mordes an Susanna anzeigte. Der Afghane wurde Sonntag vor einer Woche festgenommen und einen Tag später dem Haftrichter vorgeführt, er sitze in Untersuchungshaft, sagte Kuhn weiter. Aufgrund eines bei den Ausländerbehörden hinterlegten Geburtsdatums habe man das Alter des Jungen von 13 Jahre auf 14 Jahre korrigiert – damit wäre er strafmündig. Es gebe aber verschiedene Angaben zum Alter, sagte Kuhn. Anfang Juni hatte Polizeipräsident Müller den Afghanen noch als überaus hilfreich gelobt. „Damals war das ein hilfreicher Zeuge“, sagte Polizeisprecher Andreas Hemmes dieser Zeitung, die weiteren Ermittlungen hätten dann neue Erkenntnisse ergeben. „Wir haben unserer Hausaufgaben gemacht“, betonte Hemmes.

Dazu gehört auch, dass der Flüchtlingsjunge nun auch in Verdacht gerät, auch an den Taten gegen Susanna beteiligt gewesen zu sein. Offenbar legen die detaillierten Angaben des Jungen dies nahe. Von Beginn an war die Polizei von zwei Tatbeteiligten im Mordfall Susanna ausgegangen, einen verdächtigten Türken ließ sie aber sehr schnell wieder frei. Auch halten die Ermittler entgegen der Aussagen von Ali B. weiter an dem Vorwurf der Vergewaltigung bei Susanna fest: „Wir gehen weiter von einem dringenden Verdacht der Vergewaltigung aus“, betonte Kuhn gegenüber Mainz&. Weitere Angaben dazu wollte er nicht machen. Die Ergebnisse der Obduktion von Susannas Leiche lägen noch nicht vollständig vor, das werde noch Wochen dauern, fügte der Staatsanwalt hinzu.

Die Vergewaltigungsvorwürfe ziehen aber offenbar noch weitere Kreise: Der „Wiesbadener Kurier“ berichtet, auch ein Bruder von Ali B. solle die Elfjährige vergewaltigt haben. „Ich bestätige das nicht und ich dementiere es auch nicht“, sagte Kuhn auf Mainz&-Anfrage. Polizeisprecher Hemmes bestätigte hingegen Angaben des Kuriers, auch die Brüder von Ali B. seien „zumindest in Teilen polizeibekannt gewesen.“ Mit welchen Delikten die Brüder auffielen, wollte Hemmes nicht sagen. Unterdessen berichten verschiedenen Medien, die Familie von Ali B. wolle nach Wiesbaden zurückkehren, auch um dem Sohn im Falle eines Gerichtsverfahrens bei zu stehen. Da die Familie Anfang Juni aber freiwillig ausreiste, hat sie hier kein Aufenthaltsrecht mehr – und damit wenig Chancen auf eine legale Einreise. Eine Anklageerhebung gegen Ali B. wird sich wohl noch mehrere Monate hinziehen, die Ermittlungen sind alles andere als abgeschlossen.

Info& auf Mainz&: Über den Mord an Susanna, die Fahndung nach Ali B. und seine Festnahme hat Mainz& bereits mehrfach berichtet – unseren ausführlichen Artikel zur Pressekonferenz der Polizei Anfang Juni findet Ihr hier. Unseren Text zur Festnahme Ali B. lest Ihr hier.

 

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