Ihr habt Euch sicher schon gewundert, warum Mainz& noch nicht über die Darstellung der Mainzer Wohnbau zum anonymen Brief berichtet hat. Es gibt dafür eine einfache Erklärung: Uns werden Informationen verweigert. Schon die Pressemitteilung der Mainzer Wohnbau vom 4. April 2019 wurde uns nicht zugeschickt – anderen Medien hingegen schon. Mainz& fragte daraufhin nach, wir forderten die Wohnbau auf: „Bitte stellen Sie auch mir die genannten Unterlagen zur Verfügung sowie die Informationen, die Sie ja heute offenbar an die Presse gegeben haben.“ Die Mainzer Wohnbau lehnte dies ab. Das ist ein Verstoß gegen das deutsche Presserecht, in dem heißt es: „Staatliche Stellen dürfen zwischen auskunftssuchenden Journalisten keine Unterschiede machen. Damit würden sie auf die Berichterstattung der Medien unzulässig Einfluss nehmen.“ Genau dies geschieht hier gerade.

Quelle: Initiative Tageszeitung e.V. – Screenshot: gik

Und darum geht es: In dem anonymen Brief, der am 26. März an verschiedene Medien sowie die Mainzer Staatsanwaltschaft verschickt wurde, werden auch Vorwürfe gegen die Mainzer Wohnbau sowie gegen Wohnbau-Geschäftsführer Franz Ringhoffer erhoben. Die Briefeschreiber werfen der Wohnbau vor, während der Flüchtlingskrise in den Genuss gekommen zu sein, einige Immobilien „für kleines Geld“ übernommen und umgebaut zu haben, diese Maßnahmen seien von Bund und Land finanziert worden. Um der Wohnbau „etwas Gutes zu tun“ seien die Kosten für die Umbauten aber erneut durch das Sozialdezernat beglichen worden, die Wohnbau mithin doppelt begünstigt worden.

Mainz& hatte nach dem Erscheinen des anonymen Briefes bereits schriftlich per Email Kontakt zu Wohnbau-Geschäftsführer Franz Ringhoffer aufgenommen. Wir hatten Herrn Ringhoffer darin mitgeteilt, dass wir weitere Fragen an ihn hätten und ihn um ein Gespräch zu den Vorwürfen gebeten. Wir bekamen darauf keine Antwort. Vergangenen Donnerstag, den 4. April, nahm Herr Ringhoffer im Gespräch mit seinem Ko-Geschäftsführer Thomas Will im Gespräch mit der Allgemeinen Zeitung Mainz umfangreich Stellung zu den in den anonymen Brief erhobenen Vorwürfen gegen die Mainzer Wohnbau.

- Werbung -
Werben auf Mainz&

Mainz& fragte daraufhin umgehend bei der Mainzer Wohnbau nach, woher die Kollegen denn diese Informationen hätten. Die Antwort daraufhin: Es gibt eine Pressemitteilung. Das verwunderte uns sehr, denn zumindest bis Mitte Januar 2019 war auch Mainz& in dem Presseverteiler der Mainzer Wohnbau. Die Pressemitteilung der Wohnbau ist bei uns über den üblichen Weg eines Presseverteilers – per Email – nicht eingegangen. Schon das ist ein Verstoß gegen das Presserecht, die Initiative Tageszeitung e.V. schreibt dazu: Wenn eine Behörde Pressemitteilungen verteilt, „muss sie darauf achten, niemanden zu bevorzugen oder zurückzusetzen. Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, dass ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.“

Wir haben uns daraufhin die Pressemitteilung der Mainzer Wohnbau von deren Internetseite heruntergeladen, dort heißt es: „Aus den vorgelegten Unterlagen lässt sich transparent das gesamte Projekt mit Kostenschätzung und Verträgen erfassen. (…) Aus den ebenfalls vorgelegten Kontoauszügen ist ersichtlich, dass alle Rechnungen korrekt bis auf den letzten Cent bezahlt wurden. Es gibt keinerlei Unregelmäßigkeiten und schon gar keine „doppelten“ Zahlungen an die Wohnbau Mainz.“

Pressemitteilung der Mainzer Wohnbau vom 4.4.2019 zu den Vorwürfen des anonymen Briefes. Diese Pressemitteilung wurde Mainz& nicht zugeschickt. Der Einblick in die genannten Unterlagen wird Mainz& derzeit verweigert. – Foto: gik

Wir haben uns daraufhin umgehend, noch in der Nacht zum Freitag per Email an die Mainzer Wohnbau gewandt. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir die Pressemitteilung nicht zugesandt bekommen hatten, wir haben auch auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Presserecht hingewiesen. Wir haben ferner darauf verwiesen, dass die Wohnbau der Allgemeinen Zeitung offenbar Einsicht in die im Text genannten Unterlagen gewährte. Die Zeitung schreibt in ihrem Artikel: „Die Geschäftsführer Will und Ringhoffer erläuterten den standardisierten Ablauf (…) und zeigten anhand von archivierten Verträgen, Rechnungen und Kontoauszügen in mehreren Aktenordnern auf, wie die Abrechnung mit der Stadt funktioniert.“

Wir haben daraufhin die Wohnbau schriftlich gebeten: „Bitte stellen Sie auch mir die genannten Unterlagen zur Verfügung sowie die Informationen, die Sie ja heute offenbar an die Presse gegeben haben.“ Die Antwort der Wohnbau daraufhin: „Die Pressemitteilung liegt Ihnen vor, es gab dazu keine weiteren Anlagen mit Datenmaterial.“ Die Pressesprecherin bot zwar an, ich könne Fragen „gerne per Mail zusenden“, dies ist aber nicht dasselbe, wie ein Einblick in Unterlagen. Damit wird uns ganz klar dieselbe Möglichkeit der Einsicht in die Unterlagen verwehrt, wie den Kollegen von der Allgemeinen Zeitung – ein eindeutiger Verstoß des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Presse.

Im deutschen Presserecht heißt es: „Staatliche Stellen dürfen zwischen auskunftssuchenden Journalisten keine Unterschiede machen. Damit würden sie auf die Berichterstattung der Medien unzulässig Einfluss nehmen.“ Die Wohnbau ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Mainz, diese hält 89,9 Prozent der Anteile an der Mainzer Wohnbau, Aufsichtsratsvorsitzender ist der Mainzer Sozialdezernent Eckard Lensch – damit gehört die Wohnbau zu den Unternehmen der öffentlichen Hand und ist diesen Grundsätzen des Presserechtes ebenso verpflichtet, wie etwa die Pressestelle eines Ministeriums oder der Stadt Mainz.

Im Presserecht heißt es weiter: Staatliche Stellen müssen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit neutral sein. Der Gleichbehandlungsgrundsatz „verbietet es, bei der Entscheidung über Zeitpunkt, Inhalt oder Umfang zu erteilender Informationen zwischen den Medien zu differenzieren.“ Auch dürfe eine Pressestelle einem ortsansässigen Journalisten keineswegs eine Pressemitteilung vorenthalten, weil sich dieser nur selten und nur am Rande mit bestimmten Themen befasse. Staatliche Stellen, heißt es eindeutig, „dürfen zwischen auskunftssuchenden Journalisten keine Unterschiede machen. Damit würden sie auf die Berichterstattung der Medien unzulässig Einfluss nehmen.“

Mainz& berichtet seit dem 26. März, der Zustellung des anonymen Briefes, ausführlich und wiederholt – und im Übrigen sachlich – über den anonymen Brief und die darin erhobenen Vorwürfe. Dies ist den Wohnbau-Geschäftsführern sehr wohl bewusst – Herr Ringhoffer wandte sich unmittelbar nach unserem ersten Artikel per Email von sich aus an Mainz&. Mainz& hat mit höchster Sorgfalt, sachlich und nur mit ausreichenden Belegen über die Vorwürfe in den Schreiben berichtet, die Aufklärung der genannten Sachverhalte haben für uns oberste Priorität und sind derzeit das wichtigste Thema in der Stadt Mainz. Ein Medium von Informationen zu diesen Sachverhalten auszuschließen, widerspricht ganz klar den Regeln des Presserechtes.

Die Wohnbau hat in ihrem Schreiben die genannten Vorwürfe umfangreich zurückgewiesen. Wir können die Argumentation derzeit nicht nachvollziehen, weil uns der Einblick in die genannten Unterlagen verweigert wird. Die Wohnbau bezieht sich aber selbst auf diese Unterlagen, diese würden „transparent“ belegen, dass alle Abrechnungen „korrekt“ abgelaufen seien. Mainz& ist strengsten journalistischen Maßstäben verpflichtet, dazu gehört auch, Behauptungen nicht ungeprüft zu übernehmen. Wir fordern die Wohnbau hiermit noch einmal auf, diese genannte Transparenz herzustellen und uns denselben (!) Einblick in die Unterlagen zu gewähren, wie den Kollegen auch. Dann werden wir gerne ausführlich über die Stellungnahme der Wohnbau berichten – derzeit können wir die Argumentation der Mainzer Wohnbau leider nicht nachvollziehen. Die Wohnbau behauptet, sie habe „nachgewiesen“, dass alle Vorwürfe falsch seien – wir fordern sie auf, das nun auch wirklich zu tun.

Info& auf Mainz&: Die Pressemitteilung der Mainzer Wohnbau findet Ihr hier auf deren Internetseite, mehr zu dem anonymen Brief lest Ihr hier bei Mainz&. Mit den Vorwürfen gegen Wohnbau-Geschäftsführer Franz Ringhoffer haben wir uns in kleinem Umfang in diesem Artikel beschäftigt. Alles über den Gleichbehandlungsgrundsatz im Presserecht könnt Ihr hier nachlesen, von dort haben wir auch zitiert. Wir haben übrigens nach der ablehnenden Antwort der Mainzer Wohnbau erneut dort nachgehakt und die Wohnbau erneut aufgefordert, uns Einblick in die Unterlagen zu auf unser Schreiben bis jetzt keine Antwort erhalten. Da wir unseren Lesern gegenüber Rechenschaft schuldig sind, warum wir nicht berichten, bleibt uns nichts anderes übrig, als diesen Vorgang nun öffentlich zu machen.

 

HINTERLASSEN SIE EINEN KOMMENTAR

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein