Gestern Nacht war es endlich so weit: CDU und SPD einigten sich in ihren Koalitionsgesprächen auf die endgültige Umsetzung der Mietpreisbremse. Damit dürfen künftig die Mietpreise bei Neuvermietungen höchsten zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Das gilt allerdings nicht für den Erstbezug von Neubauten – und auch nicht nach umfangreichen Renovierungen. Die Neuregelung gilt zudem nur für Städte mit besonders hohem Druck auf dem Wohnungsmarkt, aber keine Sorge: Mainz ist dabei.

Blick auf Miethäuser in der Mainzer Neustadt - Foto: gik
Blick auf Miethäuser in der Mainzer Neustadt – Foto: gik

Dass die Universitätsstadt Mainz zu den Gebieten für Mietpreisbremsen gehören wird, hatte die rheinland-pfälzische Landesregierung schon 2014 festgelegt. Man werde die Vorschriften der Mietpreisbremse „schnell und passgenau“ im Land umsetzen, kündigte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen (SPD) Ende Januar 2015 an.

Nun kommt das Instrument also, Justizminister Heiko Maas (SPD) setzte sich mit seinem Entwurf offenbar im Koalitionsausschuss in Berlin weitgehend durch. Damit sollen nun in Zukunft Preissprünge von 20, 30 oder gar 40 Prozent bei Neuvermietungen unterbunden werden. Mainz& findet ja, dass das Gesetz reichlich spät kommt – das Mietniveau in Mainz ist jetzt schon so hoch, dass eine wirksame Dämpfung der Mieten kaum noch zu erreichen ist.

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Tatsächlich tut die Mietpreisbremse nichts dazu, dass die Mieten sinken. Lediglich der Anstieg bei Neuvermietung wird begrenzt: Der neue Preis darf nicht mehr als zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der deutsche Mieterbund befürchtet schon jetzt eine Klagewelle – es werde sich vermutlich in Zukunft erheblich um die Frage gestritten, was denn die ortsübliche Vergleichsmiete ist. Eigentlich ist die im qualifizierten Mietspiegel festgelegt – aber wenn man sich streiten kann…. 😉

Blick in die Leibnizstraße in der Mainzer Neustadt Richtung Josefsstraße - Foto: gik
Typische Wohngegend in der Mainzer Neustadt – Foto: gik

Dazu gibt es leider auch eine Reihe von Ausnahmen: beim Erstbezug von Neubauten darf der Vermieter auch künftig die Höhe der Mieten frei bestimmen. Die zweite Ausnahme ist schlimmer: Nach „umfassenden Modernisierungen“ kann der Vermieter ebenfalls einen Aufschlag auf die Miete erheben.

Allerdings will Justizminister Maas offenbar auch hier einen Deckel einziehen: „Modernisierungskosten dürfen künftig nur noch bis zu zehn Prozent und längstens, bis der Vermieter seine Aufwendungen gedeckt hat, auf die Miete umgelegt werden“, zitiert Tagesschau.de den Minister. Das dürfte spannend werden, gilt doch bisher, dass die wegen Modernisierung erhöhten Mieten auch dann noch hoch bleiben, wenn die Investitionen längst abbezahlt sind.

Das neue Gesetz soll jetzt schnellstens in den Bundestag eingebracht werden, in Kraft treten könnte es noch in der ersten Jahreshälfte schreibt Tagesschau.de. Dann gilt auch endlich bei Maklern das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ – also dass den Makler den bezahlt, der ihn auch beauftragt hat. Damit wird endlich das unsägliche Prinzip gekippt, dass der Vermieter den Makler beauftragt, aber der Mieter ihn bezahlt. Manche Makler haben übrigens schon jetzt auf das neue Prinzip umgestellt – also schaut genau hin!

Wunderschön und begehrt: Häuser am Gartenfeldplatz in der Mainzer Neustadt - Foto: gik
Wunderschön und begehrt: Häuser am Gartenfeldplatz in der Mainzer Neustadt – Foto: gik

Der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) begrüßte die Einigung bei der Mietpreisbremse und sagte, damit könnten sich „die vielen Menschen, die in der wachsenden Stadt Mainz auf der Suche nach preiswerterem Wohnraum sind, bald auf eine Deckelung der Mietpreise freuen.“ Die Neuregelung biete „mehr Schutz vor überzogenen, wirtschaftlich nicht begründbaren Mietsteigerungen.“ Schau’n wir mal 😉

Ende Januar hat das rheinland-pfälzische Kabinett zudem eine Kappungsgrenze verabschiedet. Demnach darf die Miete auch bei bestehenden Verträgen innerhalb von drei Jahren nur um höchstens 15 Prozent steigen. Und: Eine Anhebung über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus ist weiterhin nicht zulässig. Es tut sich also was in Sachen Mieten – endlich.

Info& auf Mainz&: Eine sehr ausführlichen und toll gestaltete Übersicht über die Mietpreisbremse findet Ihr bei Tagesschau.de, hier haben wir uns – unter anderem – auch Informationen besorgt. Der derzeitige Mainzer Mietspiegel stammt aus dem Jahr 2013, Ihr könnt Ihn Euch hier herunterladen. Ein neuer Mietspiegel ist übrigens in Arbeit – der wird definitiv höhere Vergleichsmieten aufweisen…

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