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Start 2019 April

Monatsarchive: April 2019

Update: Abkochanordnung aufgehoben! — Trinkwasser im Kreis Mainz-Bingen mit E-Coli-Bakterien verunreinigt – Wasser unbedingt abkochen!

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Aktuelles Update: Die Abkoch-Anordnung wurde am Samstagmittag aufgehoben, nähere Informationen liegen uns leider derzeit nicht vor (Danke, Pressestelle…). Die Entwarnung wird derzeit von verschiedenen  Medien, darunter dem SWR verbreitet. Die Informationen auf der Internetseite der Wasserverwaltung sind aber ebenfalls noch NIcHT aktualisert. Wir gehen aber mal davon aus, dass Ihr das Trinkwasser wieder ohne Abkochen verwendet könnt. Hier der Ausgangstext:

Achtung bei der Trinkwasserversorgung im Kreis Mainz-Bingen: In 14 Gemeinden darf seit Donnerstagmittag das Trinkwasser nicht direkt getrunken, sondern muss vor dem Gebrauch abgekocht werden. Im Hochbehälter Ober-Hilbersheim wurde bei einer Routineuntersuchung E-Coli-Bakterien im Trinkwasser gefunden, teilte die Wasserversorgung Rheinland-Pfalz (WVR) mit, und erließ eine Abkochanordnung für den Raum Mainz-Bingen-Alzey. Damit darf Wasser derzeit nur verwendet werden, wenn es vorher sprudelnd abgekocht wurde, die Anordnung gilt zunächst bis Samstag. Grund könnten Bauarbeiten an einer Leitung sein. Das Stadtgebiet Mainz ist nicht betroffen.

Die Warnung wegen Trinkwasserunfalls im Kreis Mainz-Bingen wurde heute auch über die App Katwarn verbreitet. – Foto: gik

Demnach darf das Trinkwasser in einem Radius zwischen Essenheim und Bad Kreuznach, Bingen und Nierstein nicht pur verwendet werden, auch nicht zum Zähneputzen oder Kaffeekochen, warnte die WVR. Auch Salate sollten unbedingt nur mit abgekochtem Wasser gewaschen werden, der Genuss von sprudelnd abgekochten Wassers sei unbedenklich. Die Warnung wurde unter anderem, über das Warnsystem Katwarn verbreitet und gilt für 14 Orte in den Verbandsgemeinden Gau-Algesheim, Nieder-Olm und Wörrstadt.

Der Grund: am Hochbehälter Ober-Hilbersheim wurden den Angaben zufolge „coliforme Keime und Escherichia Coli in einer Menge von 1 pro 100 ml festgestellt.“ Das sei eine geringe Menge, sagte eine WVR-Sprecherin auf Anfrage, die Trinkwasserwarnung sei eine reine Vorsichtsmaßnahme. Man habe aber auch Kindergärten und Schulen telefonisch informiert.

Als mögliche Ursache kämen Bauarbeiten an der Transportleitung Ingelheim–Wörrstadt in Betracht, teilte die WVR weiter mit. Die Verunreinigungen seien dann wohl in den nächsten Hochbehälter in Ober-Hilbersheim gelangt. Daher seien vorsorglich alle Ortschaften, die mit diesem Wasser versorgt würden, in die Warnliste aufgenommen worden. Das Gesundheitsamt werde nun im Laufe des Tages weitere Proben nehmen, mit deren Ergebnis rechne man voraussichtlich am Samstag. Damit gilt die Abkochanordnung bis mindestens Samstag.

Info& auf Mainz&: Weitere Informationen sowie eine genaue Liste der betroffenen Orte findet Ihr hier bei der Wasserversorgung Rheinland-Pfalz.

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1. Straßenschilder-Flohmarkt für ausrangierte Verkehrszeichen am Samstag, 13. April, im Hechtsheimer Betriebshof

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Im September 2018 beschloss der Mainzer Stadtrat, einen Flohmarkt für ausrangierte Straßenschilder durchzuführen, nun ist es so weit: Am morgigen Samstag, den 13. April, findet der erste Straßenschilder-Flohmarkt in Mainz statt. Rund 500 abgebaute Originalverkehrszeichen und etwa 300 Straßennamensschilder stehen zum Verkauf, erwerben könnt Ihr die zwischen 10.00 Uhr und 14.00 Uhr auf dem Betriebshof der Stadt in der Emy-Roeder-Straße in Mainz-Hechtsheim – gleich neben dem Wertstoffhof. Der Erlös der Aktion geht an den verein Armut und Gesundheit.

Alte Straßenschilder, aber auch ausrangierte Verkehrsschilder werden an diesem Samstag beim Stra0ßenschilder-Flohmarkt der Stadt verkauft. – Foto: gik

Die Idee kommt aus Karlsruhe, schon seit 1990 veranstaltet die Stadt einen Schilderflohmarkt, bei dem ausgemusterten Verkehrsschilder an Privatpersonen veräußert werden. Karlsruhe erziele damit wesentlich höhere Einnahmen als durch eine einfache Verschrottung, stellten die Mainzer Stadträte fest – und beschlossen analog dazu auch eine Straßenschilder-Flohmarkt in Mainz. 15 bis 20 Verkehrsschilder werden pro Woche in Mainz ausgemustert, sie sind veraltet, beschädigt oder ausgeblichen. Aufs Jahr gerechnet kommen so nach Angaben der Stadt rund 750 bis 1.000 ausgemusterte Verkehrsschilder zusammen.

Durch den Verkauf könnte durchaus eine ansehnliche Summe zusammenkommen: In Karlsruhe wurde durch den Schilderflohmarkt in den vergangenen Jahren rund 75.000 Euro erzielt. Das liege auch daran, dass der Schrottpreis für Verkehrsschilder in den vergangenen Jahren immer weiter sank, in Karlsruhe nahm man durchs Verschrotten lediglich noch 6.000 Euro ein. Weitere Einsparungen habe es zudem dadurch gegeben, dass durch den legalen Erwerb solcher Schilder die illegale Entwendung von Straßenschildern gesenkt werden konnte.

In Karlsruhe fließen die Einnahmen allerdings an städtische Kindergärten, das wünschten sich die Stadträte eigentlich auch für die Mainzer Kindergärten. Warum das in Mainz nicht geht, wissen wir leider nicht (werden wir aber noch fragen), hier soll der Erlös des Straßenschilder-Flohmarktes dem verein Armut und Gesundheit zugute kommen – der setzt sich für obdachlose und geflüchtete Menschen ein und betreibt unter anderem ein Arztmobil und einen Kältebus.

Info& auf Mainz&: 1. Straßenschilder-Flohmarkt am Samstag, 13. April 2019, 10.000 Uhr bis 14.00 Uhr auf dem Betriebshof der Stadt Mainz, Emy-Roeder-Straße 11. Mehr zu der Flohmarkt-Idee lest Ihr hier bei Mainz&.

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Wo einst der Entdecker der Kernspaltung forschte – Alte Kernchemie der Universität Mainz wird abgerissen – Auftakt für Neugestaltung der Campusmitte

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Hier forschte einst der Kernspaltungs-Entdecker Fritz Straßmann, hier wurde Forschungsgeschichte in Sachen Kernchemie geschrieben, ansehnlich waren die alten Chemiebarracken auf dem Campus der Mainzer Johannes-Gutenberg-Universität schon lange nicht mehr. Nun rückten die Bagger an, die alte Kernchemie ist bald Geschichte. Bis Sommer 2020 sollen die ersten drei Gebäude verschwinden, es ist der Auftakt zu einem umfangreichen Rückbauprogramm, das die Mainzer Universität attraktiver machen soll – und Raum schaffen für die visionäre „Neue Mitte“.

Mit dem Abriss des alten Werkstattgebäudes startete nun der Rückbau der früheren Kernchemie, des ehemaligen MPI für Chemie auf dem Mainzer Unicampus. – Foto: gik

Leer stehende Baracken, die Fenster mit Holzlatten vernagelt, die Grünflächen überwuchert – lange war die alte Chemie der Schandfleck auf dem Mainzer Universitätscampus. Mitten auf dem Gelände gelegen, zwischen NatFak, Muschel und neuer Chemie gammelten jahrelang ehemalige Werkstatt- und Bürogebäude vor sich hin – am Donnerstag begann mit dem Abriss der alten Chemie eine ganze Serie von Rückbauten auf dem Mainzer Unigelände. „Es ist der Auftakt einer Kette von Abrissen“, sagte der Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung (LBB), Holger Basten. Sie alle sollen Platz schaffen für die neue Mitte der Hochschule, eine Zukunftsvision von einem modernen Campus.

„Das ist ein guter Tag für die Hochschule“, sagte Universitätspräsident Georg Krausch mit Blick auf den großen Bagger, der sich systematisch durch die Wände des Altgebäudes fraß. Seit Jahren stand die alte Baracke leer, nun markiert sie den Anfang vom Ende der alten Chemie. Es ist wahrhaft historisches Gelände: In den drei Gebäuden am Becher-Weg forschte einst niemand geringeres als Fritz Straßmann, der gemeinsam mit Otto Hahn im Dezember 1938 die Kernspaltung entdeckte.

Das einstige Haupthaus der Kernchemie, das M-Haupt, soll bis Sommer 2020 fallen – Teile der alten Labore sind noch radioaktiv belastet. Hier könnte einmal die neue Zentralbibliothek entstehen. – Foto: gik

Es war Straßmann, der nach dem zweiten Weltkrieg im Jahr 1946 den Neuaufbau des chemischen Instituts organisierte – auf dem Campus der von den Alliierten wiedergegründeten Mainzer Universität. 1949 wurde das Mainzer Institut der inzwischen von Otto Hahn gegründeten Max-Planck-Gesellschaft angegliedert, die offizielle Einweihung des Mainzer MPI für Chemie erfolgte allerdings erst im Juli 1956. In Mainz forschte man weiter intensiv an Kernphysik und Kernchemie, bis heute nennt das Mainzer Max-Planck-Institut einen atomaren Forschungsreaktor sein eigen.

Die historischen Gebäude aber standen bereits seit Jahren leer, längst war das MPI 1985 in neue, moderne Gebäude nebenan auf dem Campus umgezogen. Das alte Werkstattgebäude war nun das erste der einstigen Gründungsgebäude, das am Donnerstag dem Bagger zum Opfer fiel. Bis zum Sommer sollen das in den 1930er Jahren erbaute Gebäude zurückgebaut sein, allein das kostet den Landesbetrieb Bauen (LBB) rund 500.000 Euro. Noch im Sommer soll dann der Rückbau des ehemaligen Chemie-Haupthauses M-Haupt gegenüber dem Philosophicum beginnen.

Das einstige Otto-Hahn-Gebäude des MPI für Chemie steht schon lange leer und wird in den nächsten Jahren ebenfalls abgerissen. – Foto: gik

Das ist alles andere als einfach: In dem Gebäude war einst die Kernchemie untergebracht, manche Räume sind bis heute chemisch oder sogar radioaktiv kontaminiert. Für die Maßnahme war deshalb eine gesonderte Rückbaugenehmigung durch das rheinland-pfälzische Umweltministerium erforderlich, zahlreiche Prüfungen und Genehmigungen durch externe Fachplaner und Gutachter nötig. Als erstes sollen denn auch die belasteten Materialien soweit wie nötig dekontaminiert und dann als Sonderabfälle in speziellen Behältern entsorgt werden.

Erst danach kann die konventionelle Schadstoffsanierung im M-Haupt von Materialien wie Asbest oder alter Mineralfaserdämmung begonnen werden, bevor der eigentliche Abriss startet. Gut ein Jahr Rückbauzeit veranschlagt der LBB denn auch, schon die Planungskosten verschlangen bisher rund drei Millionen Euro, die Entsorgungskosten werden auf noch einmal vier Millionen Euro geschätzt. „Auch für den darauf folgenden eigentlichen Rückbau ist mit einem Millionenbetrag zu rechnen“, sagte Basten – die Kosten trägt der LBB.

Geschwind frisst sich der Bagger durch die ehemalige Chemiebaracke – hier sollen zunächst Wiesen entstehen. – Foto: gik

Mitte 2020 sollen dann der Rückbau des alten Inter I-Hochhauses folgen, das ehemalige Wohnheim ist bereits entkernt und im inneren Schadstoffsaniert. Da das Gebäude mit seiner Höhe von rund 45 Metern nach der rheinland-pfälzischen Landesbauordnung als Hochhaus gilt, muss vor Beginn der Arbeiten eine Zustimmung bei der Bauaufsicht eingeholt werden. Die Entsorgung verbliebener Schadstoffe in der Fassade, stelle noch einmal besondere Anforderungen, hieß es weiter, das werde aktuell mit den zuständigen Behörden abgestimmt. Wahrscheinlich werde der Rückbau des Hochhauses etagenweise durchgeführt, da die Nachbargebäude zu dicht stehen. 2020 soll ebenfalls der Abbau des alten SB I gegenüber der Mensa folgen.

Und auch zwei weitere Gebäude der ehemaligen Kernchemie stehen auf der Abbruch-Liste – darunter das alte Otto-Hahn-Gebäude, in dem einst das MPI gegründet wurde. Was anstelle der Gebäude hier einmal entstehen soll, steht noch nicht fest, auf dem Gelände des alten M-Haupt wünscht sich die Uni möglichst bald den Bau einer neuen Zentralbibliothek, Auftakt zur „Neuen Mitte“ des Unicampus. Erst einmal aber werde es hier wohl Wiesen geben, sagte Krausch – und schon das werde „entscheidend zur Steigerung der Attraktivität unserer Universität beitragen.“

Info& auf Mainz&: Mehr zu den Plänen um die „neue Mitte“ und die neue Mainzer Zentralbibliothek lest Ihr hier bei Mainz&. Mehr zur Geschichte des Mainzer Max-Planck-Instituts für Chemie lest Ihr hier beim MPI im Internet.

 

 

 

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Streit um Passivsammler: DUH pocht auf Stickoxid-Einhaltung im ganzen Mainzer Stadtgebiet und stellt Antrag auf Urteilsvollstreckung in Sachen Dieselfahrverbot

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Neuer Ärger für die Stadt Mainz in Sachen Dieselfahrverbote: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stellte nun Antrag auf Vollstreckung des Urteils vom vergangenen Oktober gegen die Stadt Mainz beim Mainzer Verwaltungsgericht. Die DUH fordert eine Zwangsgeldandrohung von 10.000 Euro, der Grund: Der neue Luftreinhalteplan der Stadt entspreche nicht dem Gerichtsurteil vom Oktober 2018 – denn die Stadt Mainz orientiere sich allein an den Stickoxidwerten der Messstation in der Parcusstraße. Das aber reiche nicht aus, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger gegenüber Mainz&, der Grenzwert sei im gesamten Stadtgebiet einzuhalten, die Stadt dürfe die Passivsammler nicht ignorieren. Die Stadt widerspricht: Man habe alle Maßnahmen des Gerichts „minutiös umgesetzt“, für das Vorgehen der DUH habe man „kein Verständnis.“

Welche Messstelle gilt in Mainz zur Ermittlung des Grenzwertes von 40 Mikrogramm Stickoxid – allein die Parcusstraße, oder auch die Passvisammelstellen? – Foto: gik

Im Kern geht es bei der Auseinandersetzung um die Frage, welche Messstellen für die Ermittlung des einzuhaltenden Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft relevant sind. Fünf offizielle, fest installierte Messstationen des Landes Rheinland-Pfalz gibt es in Mainz derzeit noch: in Mombach, am Goetheplatz in der Neustadt, in der Rheinallee, auf der Zitadelle und in der Mainzer Parcusstraße Nähe Bahnhof. Relevante und dauerhafte Überschreitungen des Stickoxid-Grenzwertes gab es seit 2009 praktisch nur noch in der Rheinallee, der Parcusstraße und der Großen Langgasse – letzte Station wurde im Zuge des Umbaus der Großen Langgasse abgebaut.

In der Rheinallee sank der Jahresdurchschnittswert bereits 2015 auf die 40-Gramm-Marke – damit bleibt als Hauptproblemzone in Mainz noch die Parcusstraße übrig. Weil deren Messungen trotz sinkender Werte aber immer noch bei 48 Mikrogramm Stickoxid lag, verklagte die Deutsche Umwelthilfe auch die Stadt Mainz wegen anhaltender Grenzwertüberschreitung.

Im Oktober 2018 gab das Mainzer Verwaltungsgericht der DUH vor Gericht umfassend Recht: Der Grenzwert von 40 Mikrogramm gelte seit fast zehn Jahren, trotzdem habe die Stadt es nicht geschafft, ausreichend Maßnahmen zur Einhaltung des Wertes zu erreichen, kritisierte Richterin Stefanie Lang damals. Der Grenzwerte müsse aber „schnellstmöglich“ eingehalten werden – Lang verfügte deshalb, die Stadt müsse zum 1. September 2019 auch Dieselfahrverbote verhängen, falls der Stickoxidwert in der ersten Jahreshälfte nicht auf oder unter den Grenzwert sinke.

Die Deutsche Umwelthilfe – hier Geschäftsführer Jürgen Resch – macht weiter Druck in Sachen Luftreinheit in Mainz. – Foto: gik

Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) hatte damals gesagt, die Stadt habe Dieselfahrverbote erfolgreich abgewehrt – Experten waren skeptischer. Noch im Februar hatte die Deutsche Umwelthilfe geklagt, in Mainz verstehe man das Problem gar nicht und sperre sich gegen jede Lösung – ganz im Gegensatz zu Wiesbaden. Der Unterschied, sagte DUH-Anwalt Remo Klinger schon damals zu Mainz&, zwischen Mainz und Wiesbaden sei, dass Wiesbaden die Stickoxide in der gesamten Innenstadt betrachte und dagegen Maßnahmen entwickele – Mainz hingegen nicht. Schon da hatte Klinger gewarnt, Mainz nehme allein die Parcusstraße in den Fokus, das reiche nicht aus.

Das scheint sich nun zu rächen: „Die Stadt Mainz ist verurteilt worden, den Grenzwert in der ganzen Stadt einzuhalten und nicht nur an der einen Stelle, der Parcusstraße“, sagte Klinger am Donnerstag auf Mainz&-Anfrage. Mainz habe zwar, wie vom Gericht verfügt, zum 1. April einen neuen Luftreinhalteplan vorgelegt – doch darin berufe sich die Stadt praktisch ausschließlich auf die Werte in der Parcusstraße. „Wir haben gesagt, so geht es ja nicht“, kritisierte Klinger: „Es gibt viele andere Passivsammler in Mainz, die zeigen Werte von deutlich über 50 Mikrogramm“, die könne die Stadt „nicht einfach unter den Tisch fallen lassen.“

Tatsächlich gab es den Konflikt um die Passivsammler bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht: Schon vor Gericht hatte die DUH argumentiert, es müssten auch die sogenannten Passivsammler berücksichtigt werden – und deren Werte im Mainzer Stadtgebiet lägen gar bei 59 Mikrogramm an der Binger Straße, bei 58 Mikrogramm an der Rheinallee und bei 53 Mikrogramm auf dem Neubrunnenplatz. Dem hatte sich Richterin Lang indirekt sogar angeschlossen: „Der Grenzwert ist für das gesamte Stadtgebiet einzuhalten“, betonte Lang damals explizit, genau das könne die Stadt aber derzeit nicht gewährleisten.

Diese Karte im Anhang des neuen Mainzer Luftreinhalteplans zeigt die Stickoxidwerte aus dem Jahr 2017 auf den Mainzer Straßen, an denen sie gemessen wurden – an der Rheinschiene lagen die Werte zum Teil weit über 50 Mikrogramm. Genau diese Werte stammen überwiegend aus Passivsammlern, die Karte wurde vom Ingenieurbüro Lohmeyer im Auftrag der Stadt Mainz erstellt. – Screenshot: gik

Passivsammler sind kleinere, mobile Messgeräte, in denen Luftschadstoffe „aufgefangen“ und so ermittelt werden. Nach Angaben des Mainzer Umweltministeriums werden Passivsammler in Mainz eher zur Überprüfung der fest installierten Containermessstellen eingesetzt. Die Passivsammler würden Daten im 14-Tage-Rhythmus erheben, sie wiesen deshalb größere Schwankungen auf als die Daten der festen Messstationen, sagte eine Sprecherin auf Mainz&-Anfrage. Zudem erfüllten nicht alle Passivsammler die Aufstellungs-Kriterien der EU-Richtlinie – das müssten sie aber auch nicht, „da die Daten nur für die Qualitätssicherung und wissenschaftliche Auswertung erhoben werden.“

Genau darauf beruft sich nun die Stadt Mainz: „Aus unserer Sicht stellt das Gericht bei der Beurteilung der entscheidenden Messwerte auf die stationäre Messstelle in der Parcusstraße ab“, teilten Oberbürgermeister Michael Ebling (SPD) und Umweltdezernentin Katrin Eder (Grüne) am Donnerstag gemeinsam mit. Man verweise zugleich auf Aussagen des Landesamtes für Umwelt, das die Messwerte der Passivsammler „als nicht ausreichend aussagekräftig bezeichnet hat.“

Im Übrigen habe man als Stadt die vom Gericht im Oktober aufgetragenen Maßnahmen „minutiös umgesetzt“ und fristgerecht zum 1. April einen Luftreinhalteplan aufgestellt, der auch Möglichkeiten von Fahrverboten aufweise. Das Konzept für mögliche Verkehrsverbote berücksichtige „auch alle Ergebnisse der relevanten Passivsammler, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte  im Stadtgebiet eingehalten werden“, sagen Ebling und Eder weiter, ein Gutachten habe eigens bestätigt, dass die Grenzwerte auch an den Passivsammlern eingehalten würden. „Der DUH-Antrag irritiert umso mehr, da die Stadt Mainz aus eigenem Antrieb beim Land aufgrund von Hinweisen auf Überschreitungen an der Rheinachse sogar die Platzierung von sechs weiteren Passivsammlern erwirkte, um die Kontrollen der Luftqualität auszuweiten. Diese sind seit einer Woche im Einsatz.“

DUH-Anwalt Klinger verweist hingegen auf einen entscheidenden Satz im Luftreinhalteplan der Stadt Mainz: Dort stehe, die Frage welche Verbotsstufe in Kraft gesetzt werden müsse, „ergibt sich aus den gemittelten Messergebnissen (…) an der Parcusstraße“ – der Satz ist tatsächlich auf Seite 94 so zu finden. „Der Luftreinhalteplan geht schon jetzt in die falsche Richtung“, kritisiert Klinger, Mainz konzentriere sich ganz auf die Parcusstraße und versuche, die Passivsammler auszublenden. „Damit verschließt man die Augen vor der Wirklichkeit, man muss die Situation in der gesamten Innenstadt berücksichtigen“, betont Klinger, „da kann ich nicht nur drei Quadratmeter um die offizielle Messstellen herum betrachten.“ Das habe im Übrigen auch das Gericht in seinem Urteil ausdrücklich so gesehen.

Die DUH habe deshalb Anfang April eine Anfrage an die Stadt gerichtet mit Bitte um Klarstellung, daraufhin habe die Stadt am 8. April erwidert, für die Frage der Grenzwertes sei allein die Parcusstraße relevant. „Wir brauchen da jetzt mal eine Klärung vor Gericht“, sagte Klinger: „Alle anderen Städte berücksichtigen selbstverständlich die Passivsammlerwerte – nur Mainz nicht. Das ist dann wohl Mainzer Recht, das von allen anderen 65 Städten abweicht.“ Notfalls, fügte Klinger hinzu, werde die DUH eben auch das in einem eigenen Gerichtsverfahren klären lassen.

Info& auf Mainz&: Alles zur Gerichtsverhandlung und dem Urteil des Verwaltungsgerichts gegen die Stadt Mainz vom Oktober 2018 findet Ihr hier bei Mainz&. Die Frage der Messstationen und ihrer Richtigkeit haben wir hier erklärt. Den Luftreinhalteplan der Stadt Mainz selbst könnt Ihr hier im Internet nachlesen, unseren Bericht dazu findet Ihr hier.

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Bürgerbegehren zur Citybahn in Wiesbaden erreichen nötige Quoren – Gutachten der ESWE erklären Bürgerbegehren für juristisch nicht zulässig

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Gleich zwei Bürgerinitiativen sammelten seit Januar Unterschriften für ein Bürgerbegehren in Sachen Citybahn in Wiesbaden, beide BIs wollen das Vorhaben einer Wiesbadener Stadtbahn mit Trasse nach Mainz kippen – nun teilte die Stadt Wiesbaden mit: Beide Bürgerbegehren haben genügend Unterschriften zusammenbekommen und sind aus formaler Sicht somit gültig. Trotzdem könnte keines der beiden am Ende auch tatsächlich stattfinden – in Wiesbaden herrscht eine wahre Gutachter-Schlacht um die Frage, ob die Bürgerbegehren überhaupt zulässig sind. Just am Montag legte der Verkehrsbetrieb ESWE ein Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsgerichts-Richters Herbert Landau vor – und danach sind beide Bürgerbegehren aus inhaltlichen Gründen juristisch nicht zulässig.

Wiesbaden streitet weiter über den Sinn einer Citybahn, zwei Bürgerbegehren sammelten jetzt genügend Unterschriften. – Grafik: Citybahn GmbH

Im Januar hatte die Bürgerinitiative Mitbestimmung Citybahn mit der Sammlung von Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die Bahn begonnen. Die Wiesbadener Politik habe nun mehr als ein Jahr Zeit gehabt, eine Befragung der Bürger zu dem Großvorhaben auf den Weg zu bringen, das sei aber nicht geschehen, kritisierte die BI: Die Verantwortlichen versuchten, die Abstimmung in eine ferne Zukunft zu verschieben oder gar ganz zu verhindern. Das werde man nicht zulassen und beginne deshalb nun selbst mit der Sammlung von Unterschriften. Das Ziel: ein Bürgerentscheid bei der Europawahl am 26. Mai.

Prompt begann auch eine zweite Bürgerinitiative „Busse statt Citybahn“ Unterschriften für ein eigenes Bürgerbegehren zu sammeln – zeitgleich. Beide BIs lehnen das 300-Millionen-Euro-Projekt als viel zu teuer und als überflüssig ab, beide sagen, das Wiesbadener Bussystem sei keineswegs ausgereizt, durch den Einbau einer Straßenbahn müssten Tausende Parkplätze und Bäume weichen – ein Verkehrssystem der Zukunft lasse sich kostengünstiger, flexibler und besser mit modernen Antriebstechnologien realisieren. Für die Stadt Wiesbaden ist die Citybahn hingegen ein unverzichtbarer Baustein im Bemühen, den Wiesbadener ÖPNV 100% emissionsfrei zu machen und die Innenstadt von Abgasen und Lärm zu entlasten. Eine Citybahn soll deutlich höhere Kapazitäten, gerade in der Wiesbadener Innenstadt, bringen und zudem die Landeshauptstädte Mainz und Wiesbaden über Wiesbaden-Biebrich und die Theodor-Heuss-Brücke noch enger miteinander vernetzen.

6.227 Unterschriften waren für jedes der Bürgerbegehren nötig, um das Quorum laut Hessischer Gemeindeordnung zu erreichen, beide Bürgerinitiativen schafften das: Für das Bürgerbegehren „Besser ohne City-Bahn“ reichte die BI Mitbestimmung City-Bahn insgesamt 9.829 Unterschriften ein, davon waren nach Angaben des Wiesbadener Rechtsamtes 8.987 gültig und 842 ungültig. Das erforderliche Quorum wurde damit um 2.760 Unterschriften übertroffen. Für das zweite Bürgerbegehren „Ein Herz für Wiesbaden – NEIN zur City-Bahn“ wurden sogar 10.907 Unterschriften eingereicht, davon waren 10.146 gültig und 761 ungültig. Auch die BI „Busse statt Citybahn“ hat also das erforderliche Quorum um 3.919 Unterschriften übertroffen.

Für eine gültige Unterschrift musste ein Unterzeichner Deutscher oder EU-Staatsangehöriger sein, das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Haupt- oder einziger Wohnung in Wiesbaden seinen Wohnsitz haben. Kurios dabei: Für jedes Bürgerbegehren konnte man natürlich nur einmal unterschreiben, da es aber zwei Bürgerbegehren gab, durften Wahlberechtigte auch beide Bürgerbegehren unterzeichnen. Damit steht aber immerhin fest, dass weit mehr als 10.000 Wiesbadener ein Bürgerbegehren zur Citybahn wollen – und die Bahnpläne ablehnen.

Die Gegner einer Citybahn halten die Wiesbadener Innenstadt für zu eng für eine Citybahn und plädieren für mehr Busse. – Grafik: ESWE Verkehr

Trotzdem könnte am Ende keines der beiden Bürgerbegehren stattfinden: Ein umfangreiches Gutachten des früheren Bundesverfassungsgerichts-Richters Herbert Landau erklärte nun beide Bürgerbegehren für nicht rechtmäßig, beide verstießen gegen Anforderungen der Hessischen Gemeindeordnung. Das Gutachten wurde allerdings im Auftrag der Wiesbadener ESWE Verkehr erstellt, die Trägerin des Projektes Citybahn ist, Landau argumentiert unter anderem mit einem Kostendeckungsvorschlag, der nach Hessischer Gemeindeordnung nötig ist. Dieser reiche in den Bürgerbegehren nicht aus, zudem hätten beide Anträge Fristen längst verpasst – sie hätten acht Wochen nach entscheidenden Beschlüssen der Wiesbadener Stadtverordnetenversammlung eingereicht werden müssen.

Die BI Mitbestimmung Citybahn widerspricht vehement: Einen Grundsatzbeschluss habe der Wiesbadener Rat noch gar nicht gefasst, das Bürgerbegehren richte sich zudem gar nicht gegen Ratsbeschlüsse, sondern gegen das Projekt als solches, es sei deshalb als „initiatorisches Bürgerbegehren“ sehr wohl zulässig – auch der Kostendeckungsvorschlag sei ausreichend. Das Bürgerbegehren sei deshalb zulässig. Eine Stellungnahme der zweiten BI liegt uns derzeit noch nicht vor.

Eine ähnliche Debatte um Zeitpunkt und Fristen hatte es auch beim Mainzer Bürgerbegehren in Sachen Bibelturm gegeben – am Ende entschied der Stadtrat in Mainz, ein Bürgerbegehren dennoch einzuleiten, um die Bürger nicht zu übergehen. Und auch in Wiesbaden liegt der Ball jetzt bei der Stadtverordnetenversammlung: „Über die Zulässigkeit der Bürgerbegehren hat nun die Versammlung zu entscheiden“, sagte ein Mitarbeiter im Wiesbadener Rechtsamt auf Mainz&-Anfrage. Die Versammlung werde sich zu den unterschiedlichen juristischen Auffassungen „eine Meinung bilden müssen“ und dann entscheiden, ob und falls ja, für welches Bürgerbegehren sie grünes Licht gebe. Das werde „ein juristisch spannendes Verfahren“, sagte der Mitarbeiter weiter.

Wie in Mainz auch, so könnte auch der Wiesbadener Stadtrat selbst eine Befragung der Bürger beschließen, ein sogenanntes „Vertreterbegehren“. Das war ursprünglich längst angedacht, wurde bislang aber immer wieder verschoben – es seien noch zu viele Fragen offen, eine Entscheidungsgrundlage noch gar nicht da, betont die Stadt selbst. Jetzt habe das Rechtsamt lediglich zu prüfen gehabt, ob die Bürgerbegehren das jeweilige Quorum erreichten, das habe man getan, sagte der Mitarbeiter noch. „Man könnte daraus schließen“, fügte er noch hinzu, „dass es ein größeres Interesse daran gibt, bei der Entscheidung Citybahn einbezogen zu werden.“

Info& auf Mainz&: Mehr zum Bürgerbegehren Citybahn haben wir hier im Januar 2019 berichtet, einen ausführlichen Bericht über die Pläne zur Citybahn samt Analysen findet Ihr hier auf Mainz&. Das Gutachten zu den Bürgerbegehren könnt Ihr Euch hier auf der offiziellen Citybahn-Infoseite herunterladen.

 

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Ultrafeinstaub am Frankfurter Flughafen: Messdaten zeigen Flugzeuge als direkte Quelle – Neue Daten der Martin Buber-Schule vom Januar 2019

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Der Frankfurter Flughafen ist ja eine maßgebliche Quelle für Ultrafeinstaub, jene winzigen Mikropartikel, die in Lungen und Gewebe menschlicher Körper große Schäden anrichten können. Im Umfeld des Flughafens wurden in den vergangenen Jahren Konzentrationen von 100.000-200.000 Partikeln und mehr gemessen, regelmäßig und über Tage hinweg. Zum Vergleich: Übliche Silvesterwerte nach dem Feuerwerk zu Jahresbeginn liegen um die 46.000 Partikel, und vor diesen wird regelmäßig gewarnt. Bislang behauptete das Land Hessen, der Ultrafeinstaub würde vom Frankfurter Flughafen zu den Messstationen geweht – nun belegen neue Messungen in Frankfurt Sachsenhausen das Gegenteil: Obwohl der Wind aus Richtung Flughafen wehte, maß die Messstation Ultrafeinstaub-Konzentrationen nur genau dann, wenn Landeanflug auf die Nordwestbahn des Flughafens herrschte. Sonst nicht.

Wolfgang Schwämmlein (links) und Joachim Alt mit den Ergebnissen ihrer Untersuchungen zu Ultrafeinstaub. – Foto: gik

Die neuesten Ergebnisse entspringen Analysen von Tagen im Januar 2019 und liegen Mainz& exklusiv vor. Erstellt haben sie die Ingenieure Joachim Alt und Wolfgang Schwämmlein, die Experten der Mainzer Initiative gegen Fluglärm messen bereits seit 2015 rund um den Frankfurter Flughafen Ultrafeinstaubpartikel mit professionellen Messgeräten. Ihre Messungen von 20.000 bis 100.000 Partikel Ultrafeinstaub pro Kubikmeter Luft wurden ebenso wie Spitzenwerte von bis zu 450.000 Partikeln von den offiziellen Messungen des Hessischen Landesamtes für Umwelt (HLNUG) bestätigt. Das HLNUG misst seit September 2015 Ultrafeinstaub in Raunheim und Frankfurt-Schwanheim, es gebe „tagsüber eine sehr hohe Anzahlkonzentrationen insbesondere von sehr kleinen Partikeln“, räumte das HLNUG im Juni 2018 ein.

Die ultrafeinen Partikel (UFP) sind alles andere als harmlos: UFP sind winzige Rußteilchen, die in der Folge von Verbrennungsprozessen etwa bei Motoren, in der Industrie und auch in Heizanlagen und Kaminöfen entstehen. Neueste wissenschaftliche Studien rechnen den winzigen Rußpartikeln, die rund 1.000 mal kleiner als der gut erforschte Feinstaub sind, ein hohes Gesundheitsrisiko für Atemwegserkrankungen und Herzinfarkte zu.

Mehrere Studien in Düsseldorf sowie am Münchner Helmholtz-Institut wiesen nach, dass schon eine geringe Konzentration ultrafeiner Partikel schwerwiegende Auswirkungen haben können: Erhöhte Konzentrationen ultrafeiner Partikel, etwa im dichten Straßenverkehr, führten bereits nach fünf Minuten zu veränderter Herzfrequenz, die Forscher sehen Gefahren für Herzinfarkt, Kreislauf und Atemwegsprobleme.

Lage der Ultrafeinstaub-Messstation auf der Martin Buber-Schule in Frankfurt Sachsenhausen. Rund 500 Meter südlich verläuft die Einflugschneise zur Nordwestlandebahn, der Frankfurter Flughafen ist ca. 8 Kilometer südwestlich. – Grafik: Alt

Die Weltgesundheitsorganisation WHO warnte bereits 2003 in einer Studie, es gebe „überzeugende Belege“, dass besonders kleinere Feinpartikel gesundheitlich problematisch seien und sich in wissenschaftlichen Studien hinsichtlich Herz-Kreislauf und Atemwegserkrankungen als „besonders risikoreich“ erwiesen hätten. Der Grund: Die Mikropartikel gelangen offenbar nicht nur in die Lunge und in die Blutbahn, sondern können sogar Schranken im Gehirn durchdringen. Das Duisburger Institut für Energie- und Umwelttechnik (IUTA) betonte vor einem Jahr, „ultrafeine Partikel (UFP) mit Partikeldurchmessern kleiner als 100 Nanometer haben sich in toxikologischen Studien als potentiell besonders gesundheitsgefährdend erwiesen“ – der Bericht wurde im Auftrag des Hessischen Landesamtes erstellt und ging diesem im Januar 2018 zu.

Trotzdem behaupten in Hessen Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) noch immer, die Auswirkungen von Ultrafeinstaub seien „bislang noch nicht hinreichend wissenschaftlich erforscht“, es gebe bislang „keine gesicherten medizinischen Erkenntnisse“ für die Gefahr durch UFP. Alt und Schwämmlein, Mitglieder der Mainzer Initiative gegen Fluglärm, warnen bereits seit vier Jahren vor den Gefahren und fordern verstärkte Messungen sowie Warnsysteme für die Bevölkerung analog zu Ozonwarnungen – Gehör fanden sie damit bisher praktisch keines.

Die Fluglärmmessungen für Frankfurt Sachsenhausen am 1. Januar 2019 (rote Linie), kombiniert mit den Ultrafeinstaubmessungen des gleichen Tages von der Martin Buber-Schule (blaue Balken). Die hohen roten Peaks sind die Anflüge an die Nordwestlandebahn. Die rot-gelben Balken unter dem Chart zeigen die Windrichtung. – Grafik: Alt

In Rheinland-Pfalz stoppte Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) die eigentlich schon für Weihnachten 2017 geplante Anschaffung eines eigenen Ultrafeinstaub-Messgerätes für Rheinland-Pfalz: Man wolle erst einmal die Ergebnisse des derzeit laufenden Forschungsvorhabens Ufoplan des Bundesumweltamtes abwarten, sagte Umwelt-Staatssekretär Thomas Griese (Grüne) im Mai 2018 im Umweltausschuss des Mainzer Landtags.

Das 2016 gestartete Projekt Ufoplan – mitinitiiert vom Land Hessen – sollte eigentlich die Herkunft und Verbreitung von Ultrafeinstaub im Umfeld eines Flughafens erforschen, konkret am Beispiel des Frankfurter Flughafens. Bei einer Tagung in Bonn im April 2018 wurde allerdings deutlich: Das Projekt beruht lediglich auf Modellrechnungen. Sowohl die Quellen außerhalb des Flughafens wie auch die Emissionen auf dem Flughafengelände selbst seien modellhaft und zum Teil mit Hilfe von Handbüchern errechnet worden, sagten Vertreter des ausführenden Ingenieurbüros Janicke. Mit realen Messdaten habe man nicht gearbeitet, auch nicht mit den Raunheimer Daten, sagten die Projektleiter gegenüber Mainz&.

Das Messgerät für Ultrafeinstaub an der Martin Buber-Schule in Frankfurt-Sachsenhausen. – Foto: Alt

Die Ingenieure erarbeiteten lediglich abstrakte Rechenmodelle über die mögliche Ausbreitung von Ultrafeinstaub rund um den Frankfurter Flughafen – konkrete Messergebnisse wurden dabei nicht einbezogen, und das sei auch nicht ihre Aufgabe, hieß es weiter. „Das Modell bildet die Realität in keiner Weise ab“, sagte Alt gegenüber Mainz&. Offenbar sollten mit den Modellrechungen „Ergebnisse erreicht werden, die dem Flughafenbetreiber und dem politischen Umfeld genehm sind – man traut sich nicht, die wahren Auswirkungen des Luftverkehrs abzubilden.“

Stattdessen wird vom hessischen HLNUG und von den hessischen Ministerien weiter behauptet, der Ultrafeinstaub werde vom Bodenverkehr des Frankfurter Flughafens zu den Messstationen „herübergeweht.“ Der Bodenbetrieb auf dem Flughafengelände leiste einen Beitrag zu UFP-Belastungen, sagte Al-Wazir im Juni 2018: „Belege, dass auch Überflüge unterhalb einer bestimmten Höhe als relevante Quelle in Betracht kommen, lassen sich aus den bisherigen Auswertungen nicht ableiten.“

Die Messergebnisse von Alt und Schwämmlein zeigten von Anfang an etwas anderes: einen klaren Zusammenhang zwischen Überflügen und Ultrafeinstaubwerten. Nun können die Mainzer Ingenieure den Zusammenhang noch einmal deutlich konkreter nachweisen: „Die Daten aus dem Januar 2019 zeigen: sobald der Flugverkehr weg war, war auch der Ultrafeinstaub weg – obwohl der Wind weiter aus Richtung des Flughafens wehte“, erklärt Joachim Alt. Gemeinsam mit seinem Kollegen Schwämmlein analysierte hoch aktuelle Messwerte vom 1. Januar 2019 aus Frankfurt Sachsenhausen.

Die Stadt Frankfurt installierte vor Kurzem eine neue Messstation für Ultrafeinstaub auf der Martin Buber-Schule in Frankfurt-Sachsenhausen, das Messgerät dort gehört dem Hessischen Landesamt für Umwelt – ein offizielles Messgerät nach offiziellen Standards also. Alt und Schwämmlein nahmen die offiziellen Messdaten für Ultrafeinstaub dieser Station für mehrere Tage im Januar und legten sie unter die offizielle Fluglärmmessung des Deutschen Fluglärmdienstes (DFLD), einer ebenfalls anerkannten Organisation, die seit Jahren Fluglärmspuren im Rhein-Main-Gebiet nachzeichnet.

Die Ergebnisse waren an allen Tagen grundsätzlich gleich, besonders deutlich war das Ergebnis für den 1. Januar 2019: Solange Landeanflug auf die Nordwestlandebahn des Frankfurter Flughafens herrschte, maß das Gerät auf der Martin Buber-Schule UFP-Konzentrationen von bis zu 72.000 Partikel pro Kubikmeter Luft. „Wurde dort nicht geflogen, war die Belastung unten, wurde dort geflogen, stieg die Belastung“, bilanzierte Alt im Gespräch mit Mainz&: „Und das, obwohl der Wind weiter aus Richtung des Flughafens wehte.“

Solange der Wind aus Richtung der Landebahnen wehte, maß die Messstation hohe UFP-Werte – solange ein Flugzeug landete. Hier am 5. Januar 2019 wechselte die Windrichtung. – Grafik: Alt

Tatsächlich herrschte an dem fraglichen 1. Januar konstant eine Windrichtung aus südwestlicher Richtung, also genau aus der Richtung, in die der Flughafen liegt. Der Landeanflug auf den Frankfurter Flughafen erfolgte aus Richtung Osten. Die Martin Buber-Schule liegt etwa 500 Meter nördlich der Anflugschneise auf die Nordwestlandebahn und etwa acht Kilometer Luftlinie vom Frankfurter Flughafen entfernt. „Der Wind kam an dem Tag mit 7-8 Kilometer pro Stunde aus südwestlicher Richtung auf diese Station zu, genau aus Richtung der Anflugbahnen und des Flughafens“, zeigt Alt.

Genau eine Viertelstunde nach dem ersten Flieger auf der Nordwestlandebahn verzeichne das Gerät den ersten hohen UFP-Peak, die Peaks bleiben bis gegen 9.00 Uhr. Zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr sei aber kein einziger Flieger auf der Nordwestbahn gelandet, während auf den weiter südlich gelegenen Centerbahnen weiter geflogen wurde. „Der Wind kam von Westen, die Geschwindigkeit nahm sogar noch zu – trotzdem blieb der blaue Ultrafeinstaubbalken ganz unten“, analysiert Alt – der blaue Balken zeigt nun noch ein sogenanntes Grundrauschen von etwa 3.000 bis 5.000 UFP-Partikeln. „Kämen die Partikel vom Flughafen herüber geweht, hätten wir gerade in dieser Zeit einen Riesenausschlag haben müssen, dem ist aber nicht so“, sagt Alt: „Der Flughafen war voll im Betrieb, lediglich die Nordwestbahn nicht – warum also kommen keine UFP-Partikel an?“

Im September 2016 zeigte sich in Raunheim bereits das gleiche Bild, hier wird die Messstation direkt von Flugzeugen überflogen. Solange Landeanflug herrschte, wurden hier hohe UFP-Konzentrationen gemessen, danach sanken sie beträchtlich. – Grafik: Alt

Sobald aber die Flugzeuge nach 13.00 Uhr wieder auf der Nordwestbahn gelandet seien, „sind auch die UFP-Ausschläge wieder da“, betont Alt. Seine Schlussfolgerung: „Der Betrieb auf der Nordwestbahn war ausschlaggebend“ – die Flugzeuge verursachten den Ultrafeinstaub am Boden. „Dieser Tag zeigt sehr deutlich, dass die Partikel nicht vom Flughafen herüber wehen“, betont Alt, „sondern dass dem Überflug eine größere Dimension beizumessen ist, als man bisher bereit war zuzugeben.“

Die Fluglärm-Aktivisten fordern deshalb, flächendeckende Messungen rund um den Flughafen direkt unter den Einflugschneisen. „Die Messdaten müssen direkt öffentlich gemacht werden“, fordert Alt zudem – derzeit seien die UFP-Daten der Messstation an der Martin Buber-Schule im Internet nicht öffentlich einsehbar. Die neuen Erkenntnisse werden Alt und Schwämmleim am Mittwoch auf einer Pressekonferenz der Bürgerinitiative Sachsenhausen in Frankfurt vorstellen. Die Frankfurter BI betont schon jetzt, anhand der Daten lasse sich der Flugbetrieb „eindeutig als ultrafeine Partikelquelle ausmachen“: „Das HLNUG und Fraport müssen sich deshalb von ihren bisherigen unqualifizierten Aussagen trennen, nach denen der Frankfurter Flughafen eine bedeutende Bodenquelle für Ultrafeine Partikel ist.“

Info& auf Mainz&: Pressekonferenz der Bürgerinitiative Sachsenhausen „Neues zu ultrafeinen Partikeln UFP aus Flugzeugtriebwerken“ am Mittwoch, 10.04.2019 um 19.00 Uhr in der Bergkirche der ev.-luth. Dreikönigsgemeinde, Frankfurt am Main – Sachsenhausen. Mehr zum Thema Ultrafeinstaub und Flugzeuge findet Ihr in rauen Mengen auf Mainz& – den hier am meisten angesprochenen Artikel dazu findet Ihr hier. Einen grundlegenden Artikel zu Ultrafeinstaub, auch über Mainz, sowie die Gefahren lest Ihr hier bei Mainz&.

 

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In eigener Sache: Newsletter von Mainz& offenbar ausgefallen – bitte neu anmelden!

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Ihr Lieben, leider leiden wir bei Mainz& weiter unter massiven Technikproblemen – und immer wieder gibt es neue Baustellen. Jüngstes Opfer: der Mainz&-Newsletter. Dabei könnt Ihr ja die Artikel von Mainz& direkt und problemlos abonnieren – einfach Email-Adresse eingeben, bestätigen, und schon bekommt Ihr jeden neuen Artikel automatisch per Email zugeschickt. Keine aktuelle News mehr verpassen, Artikel direkt per Link öffnen – einfach geht es nicht. Doch nun scheint der Newsletter diverse ältere Email-Adressen einfach gekillt zu haben – das tut uns unendlich Leid! Dringende Bitte daher: Wer in den letzten Tagen keinen Mainz&-Newsletter bekommen hat – bitte noch einmal neu anmelden!

So könnt Ihr Mainz& ganz einfach abonnieren – einfach die Email-Maske unten rechts auf Mainz& ausfüllen! – Foto: gik

Hintergrund unserer aktuellen Probleme sind zum einen Probleme mit unserem Hostserver Hosteuropa, die nun schon diverse Male unsere Internetzeitung lahm gelegt haben – etwa an Rosenmontag – und zum anderen ein älteres Theme (so heißen Vorlagen in WordPress), das nicht mehr gewartet und nicht mehr auf den neuesten Stand gebracht wird. Dummerweise hängt genau an diesem Theme unser komplettes Mainz&-Layout… Ändern wir das Theme, verliert Mainz& sein Layout und damit ein Stück weit auch seine Identität…

Wir suchen derzeit dringend nach einer Lösung – wer kann ein Theme so erstellen, dass es in etwa wie das heutige Mainz& aussieht??? – aber in der Zwischenzeit soll und muss Mainz& natürlich weiter gehen – wir können Euch ja nicht ohne Infos dastehen lassen. Nun machte uns eine Mainz&-Leserin aber darauf aufmerksam, dass inzwischen offenbar auch unser Newsletter streikt – grrrrr….!!!

Dringende Bitte deshalb: Wer auch weiterhin Mainz& direkt, unkompliziert und schnell als Newsletter in sein Postfach bekommen möchte, möge sich bitte neu anmelden! Das geht ganz einfach: Unten rechts ins der Seitenleiste findet Ihr bei Mainz& die Option „Mainz& abonnieren“ – das ist der Newsletter. Wir brauchen von Euch einen Namen, Eure Email-Adresse – klick! Danach bekommt Ihr noch einmal eine Bestätigungsmail mit einem Link zur Bestätigung Eures „Abos“, das ist aus Sicherheitsgründen unbedingt notwendig. Kommt diese Email nicht bei Euch an, bitte den Spam-Ordner checken oder notfalls den Vorgang einfach neu starten.

Der Newsletter verschickt jeden neu auf Mainz& veröffentlichten Artikel umgehend per Email an Eure Adresse – so verpasst Ihr keine Info mehr! Das ist auch deutlich sicherere als auf Facebook zu vertrauen, die Algorithmen des sozialen Netzwerkes zeigen Euch mal das eine an, mal das andere, auf keinen Fall aber zuverlässig das Neueste von Mainz&. Keine Angst: Wir verschicken mit dem Newsletter KEINE Werbebanner und KEINEN SPAM – garantiert! Ihr könnt den Newsletter zudem jederzeit problemlos und einfach abbestellen – aber wer will das schon 😉

Viel Spaß mit Mainz&!

Info& auf Mainz&: Kleiner Tipp noch: Wenn Ihr mal was sucht – einfach die Rubriken oben auf der Seite durchforsten oder einen Begriff in die Suchmaske eingeben – die findet wirklich alles! In den Rubriken übrigens könnt Ihr monatelang, ja jahrelang zurückblättern und sehen, was Mainz& die ganze Zeit so getrieben hat…

 

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Katastrophenschutzübung am Samstag, 13. April 2019 in der Mainzer Neustadt – ASB und Rettungsdienste proben Ernstfall

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Wenn Blaulicht und Martinshorn erschallen, zucken viele Menschen unwillkürlich zusammen – es ist das Alarmzeichen für Unfälle und sonstige Katastrophen. Am kommenden Samstag aber dient der Alarm einem guten Zweck: Am 13. April 2019 proben Rettungskräfte bei einer Katastrophenschutzübung den Ernstfall. Ort der Handlung ist die Mainzer Neustadt, ab 11.00 Uhr ist in der Hindenburgstraße im Bereich Goethestraße Ausnahmezustand angesagt. Im Einsatz sind Feuerwehr, Polizei und verschiedene Rettungsdienste. „Damit alle für den Ernstfall gerüstet sind, werden Vorgehensweisen und Zusammenarbeit regelmäßig trainiert“, erklärt Thorsten Becker, der Organisatorische Leiter des Rettungsdienstes des Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB).

Einsatzfahrzeug Feuerwehr Mainz kleiner – Foto Feuerwehr Mainz

Becker hat die Katastrophenschutzübung organisiert, an der sich neben Feuerwehr und Schnelleinsatzgruppe des ASB auch die Leitenden Notärzte, die Organisatorischen Leiter und die Schnelleinsatzgruppen von Deutschem Roten Kreuz, Johannitern und Maltesern und dem Katholischen Klinikum Mainz beteiligen. Der überwiegende Teil der vielen Helfer seien allerdings ehrenamtlich im Katastrophenschutz für Mainz im Einsatz, betont Becker. Das genaue Übungsszenario könne natürlich noch nicht verraten werden. „Sicher ist aber, dass die Übung von den Nachbarn nicht unbemerkt bleiben wird, nicht nur wegen Martinshorn und Blaulicht“, betont Becker. Deshalb bittet der Organisatorische Leiter darum, nicht in das Übungsgeschehen einzugreifen und sich bei Fragen an den Infopoint zu wenden.

Morgens um 11.00 Uhr wird Ortsvorsteher Johannes Klomann mit einem „Notruf“ den Startschuss für das Einsatzszenario geben, dann werden die Rettungsabläufe in Einsatz gesetzt – und getestet, ob alles so funktioniert wie vorgesehen. Polizei und Feuerwehr rasen mit Blaulicht zum Tatort, Rettungsdienste und Notärzte rücken an, „Opfer“ werden geborgen und medizinisch versorgt sowie psychologisch „betreut“. Alle Seiten eines Einsatzes werden bei so einer Übung unter quasi-realen Bedingungen geprobt – Katastrophenschutzübungen sind wichtige Trainingseinheiten für alle Beteiligten. Große Katastrophenschutzübungen fanden in den vergangenen Jahren etwa im Hechtsheimer Autobahntunnel oder im Eisenbahntunnel am Mainzer Hauptbahnhof statt.

Info& auf Mainz&: Große Katastrophenschutzübung der Mainzer Rettungskräfte am Samstag, 13. April 2019, ab 11.00 Uhr in der Mainzer Neustadt, Hindenburgstraße Höhe Goetheplatz. Korrdinator der Übung ist der Arbeiter-Samariter-Bund (ASB), der vor Ort auch einen Info-Point im einem Zelt einrichten wird. Bitte greift in das Übungsgeschehen nicht ein!! Es ist nur eine Übung 😉

 

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Anonymer Brief: Mainzer Wohnbau verweigert Mainz& gleichen Einblick in Unterlagen wie Zeitung – Verstoß gegen Presserecht

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Ihr habt Euch sicher schon gewundert, warum Mainz& noch nicht über die Darstellung der Mainzer Wohnbau zum anonymen Brief berichtet hat. Es gibt dafür eine einfache Erklärung: Uns werden Informationen verweigert. Schon die Pressemitteilung der Mainzer Wohnbau vom 4. April 2019 wurde uns nicht zugeschickt – anderen Medien hingegen schon. Mainz& fragte daraufhin nach, wir forderten die Wohnbau auf: „Bitte stellen Sie auch mir die genannten Unterlagen zur Verfügung sowie die Informationen, die Sie ja heute offenbar an die Presse gegeben haben.“ Die Mainzer Wohnbau lehnte dies ab. Das ist ein Verstoß gegen das deutsche Presserecht, in dem heißt es: „Staatliche Stellen dürfen zwischen auskunftssuchenden Journalisten keine Unterschiede machen. Damit würden sie auf die Berichterstattung der Medien unzulässig Einfluss nehmen.“ Genau dies geschieht hier gerade.

Quelle: Initiative Tageszeitung e.V. – Screenshot: gik

Und darum geht es: In dem anonymen Brief, der am 26. März an verschiedene Medien sowie die Mainzer Staatsanwaltschaft verschickt wurde, werden auch Vorwürfe gegen die Mainzer Wohnbau sowie gegen Wohnbau-Geschäftsführer Franz Ringhoffer erhoben. Die Briefeschreiber werfen der Wohnbau vor, während der Flüchtlingskrise in den Genuss gekommen zu sein, einige Immobilien „für kleines Geld“ übernommen und umgebaut zu haben, diese Maßnahmen seien von Bund und Land finanziert worden. Um der Wohnbau „etwas Gutes zu tun“ seien die Kosten für die Umbauten aber erneut durch das Sozialdezernat beglichen worden, die Wohnbau mithin doppelt begünstigt worden.

Mainz& hatte nach dem Erscheinen des anonymen Briefes bereits schriftlich per Email Kontakt zu Wohnbau-Geschäftsführer Franz Ringhoffer aufgenommen. Wir hatten Herrn Ringhoffer darin mitgeteilt, dass wir weitere Fragen an ihn hätten und ihn um ein Gespräch zu den Vorwürfen gebeten. Wir bekamen darauf keine Antwort. Vergangenen Donnerstag, den 4. April, nahm Herr Ringhoffer im Gespräch mit seinem Ko-Geschäftsführer Thomas Will im Gespräch mit der Allgemeinen Zeitung Mainz umfangreich Stellung zu den in den anonymen Brief erhobenen Vorwürfen gegen die Mainzer Wohnbau.

Mainz& fragte daraufhin umgehend bei der Mainzer Wohnbau nach, woher die Kollegen denn diese Informationen hätten. Die Antwort daraufhin: Es gibt eine Pressemitteilung. Das verwunderte uns sehr, denn zumindest bis Mitte Januar 2019 war auch Mainz& in dem Presseverteiler der Mainzer Wohnbau. Die Pressemitteilung der Wohnbau ist bei uns über den üblichen Weg eines Presseverteilers – per Email – nicht eingegangen. Schon das ist ein Verstoß gegen das Presserecht, die Initiative Tageszeitung e.V. schreibt dazu: Wenn eine Behörde Pressemitteilungen verteilt, „muss sie darauf achten, niemanden zu bevorzugen oder zurückzusetzen. Der Verleger einer Zeitung oder Zeitschrift kann von den Behörden verlangen, dass ihm deren amtliche Bekanntmachungen nicht später als seinen Mitbewerbern zur Verwendung zugeleitet werden.“

Wir haben uns daraufhin die Pressemitteilung der Mainzer Wohnbau von deren Internetseite heruntergeladen, dort heißt es: „Aus den vorgelegten Unterlagen lässt sich transparent das gesamte Projekt mit Kostenschätzung und Verträgen erfassen. (…) Aus den ebenfalls vorgelegten Kontoauszügen ist ersichtlich, dass alle Rechnungen korrekt bis auf den letzten Cent bezahlt wurden. Es gibt keinerlei Unregelmäßigkeiten und schon gar keine „doppelten“ Zahlungen an die Wohnbau Mainz.“

Pressemitteilung der Mainzer Wohnbau vom 4.4.2019 zu den Vorwürfen des anonymen Briefes. Diese Pressemitteilung wurde Mainz& nicht zugeschickt. Der Einblick in die genannten Unterlagen wird Mainz& derzeit verweigert. – Foto: gik

Wir haben uns daraufhin umgehend, noch in der Nacht zum Freitag per Email an die Mainzer Wohnbau gewandt. Wir haben darauf hingewiesen, dass wir die Pressemitteilung nicht zugesandt bekommen hatten, wir haben auch auf den Gleichbehandlungsgrundsatz im Presserecht hingewiesen. Wir haben ferner darauf verwiesen, dass die Wohnbau der Allgemeinen Zeitung offenbar Einsicht in die im Text genannten Unterlagen gewährte. Die Zeitung schreibt in ihrem Artikel: „Die Geschäftsführer Will und Ringhoffer erläuterten den standardisierten Ablauf (…) und zeigten anhand von archivierten Verträgen, Rechnungen und Kontoauszügen in mehreren Aktenordnern auf, wie die Abrechnung mit der Stadt funktioniert.“

Wir haben daraufhin die Wohnbau schriftlich gebeten: „Bitte stellen Sie auch mir die genannten Unterlagen zur Verfügung sowie die Informationen, die Sie ja heute offenbar an die Presse gegeben haben.“ Die Antwort der Wohnbau daraufhin: „Die Pressemitteilung liegt Ihnen vor, es gab dazu keine weiteren Anlagen mit Datenmaterial.“ Die Pressesprecherin bot zwar an, ich könne Fragen „gerne per Mail zusenden“, dies ist aber nicht dasselbe, wie ein Einblick in Unterlagen. Damit wird uns ganz klar dieselbe Möglichkeit der Einsicht in die Unterlagen verwehrt, wie den Kollegen von der Allgemeinen Zeitung – ein eindeutiger Verstoß des Gleichbehandlungsgrundsatzes der Presse.

Im deutschen Presserecht heißt es: „Staatliche Stellen dürfen zwischen auskunftssuchenden Journalisten keine Unterschiede machen. Damit würden sie auf die Berichterstattung der Medien unzulässig Einfluss nehmen.“ Die Wohnbau ist eine Tochtergesellschaft der Stadt Mainz, diese hält 89,9 Prozent der Anteile an der Mainzer Wohnbau, Aufsichtsratsvorsitzender ist der Mainzer Sozialdezernent Eckard Lensch – damit gehört die Wohnbau zu den Unternehmen der öffentlichen Hand und ist diesen Grundsätzen des Presserechtes ebenso verpflichtet, wie etwa die Pressestelle eines Ministeriums oder der Stadt Mainz.

Im Presserecht heißt es weiter: Staatliche Stellen müssen in ihrer Öffentlichkeitsarbeit neutral sein. Der Gleichbehandlungsgrundsatz „verbietet es, bei der Entscheidung über Zeitpunkt, Inhalt oder Umfang zu erteilender Informationen zwischen den Medien zu differenzieren.“ Auch dürfe eine Pressestelle einem ortsansässigen Journalisten keineswegs eine Pressemitteilung vorenthalten, weil sich dieser nur selten und nur am Rande mit bestimmten Themen befasse. Staatliche Stellen, heißt es eindeutig, „dürfen zwischen auskunftssuchenden Journalisten keine Unterschiede machen. Damit würden sie auf die Berichterstattung der Medien unzulässig Einfluss nehmen.“

Mainz& berichtet seit dem 26. März, der Zustellung des anonymen Briefes, ausführlich und wiederholt – und im Übrigen sachlich – über den anonymen Brief und die darin erhobenen Vorwürfe. Dies ist den Wohnbau-Geschäftsführern sehr wohl bewusst – Herr Ringhoffer wandte sich unmittelbar nach unserem ersten Artikel per Email von sich aus an Mainz&. Mainz& hat mit höchster Sorgfalt, sachlich und nur mit ausreichenden Belegen über die Vorwürfe in den Schreiben berichtet, die Aufklärung der genannten Sachverhalte haben für uns oberste Priorität und sind derzeit das wichtigste Thema in der Stadt Mainz. Ein Medium von Informationen zu diesen Sachverhalten auszuschließen, widerspricht ganz klar den Regeln des Presserechtes.

Die Wohnbau hat in ihrem Schreiben die genannten Vorwürfe umfangreich zurückgewiesen. Wir können die Argumentation derzeit nicht nachvollziehen, weil uns der Einblick in die genannten Unterlagen verweigert wird. Die Wohnbau bezieht sich aber selbst auf diese Unterlagen, diese würden „transparent“ belegen, dass alle Abrechnungen „korrekt“ abgelaufen seien. Mainz& ist strengsten journalistischen Maßstäben verpflichtet, dazu gehört auch, Behauptungen nicht ungeprüft zu übernehmen. Wir fordern die Wohnbau hiermit noch einmal auf, diese genannte Transparenz herzustellen und uns denselben (!) Einblick in die Unterlagen zu gewähren, wie den Kollegen auch. Dann werden wir gerne ausführlich über die Stellungnahme der Wohnbau berichten – derzeit können wir die Argumentation der Mainzer Wohnbau leider nicht nachvollziehen. Die Wohnbau behauptet, sie habe „nachgewiesen“, dass alle Vorwürfe falsch seien – wir fordern sie auf, das nun auch wirklich zu tun.

Info& auf Mainz&: Die Pressemitteilung der Mainzer Wohnbau findet Ihr hier auf deren Internetseite, mehr zu dem anonymen Brief lest Ihr hier bei Mainz&. Mit den Vorwürfen gegen Wohnbau-Geschäftsführer Franz Ringhoffer haben wir uns in kleinem Umfang in diesem Artikel beschäftigt. Alles über den Gleichbehandlungsgrundsatz im Presserecht könnt Ihr hier nachlesen, von dort haben wir auch zitiert. Wir haben übrigens nach der ablehnenden Antwort der Mainzer Wohnbau erneut dort nachgehakt und die Wohnbau erneut aufgefordert, uns Einblick in die Unterlagen zu auf unser Schreiben bis jetzt keine Antwort erhalten. Da wir unseren Lesern gegenüber Rechenschaft schuldig sind, warum wir nicht berichten, bleibt uns nichts anderes übrig, als diesen Vorgang nun öffentlich zu machen.

 

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Immuntherapie und Impfung gegen Krebs – Hochkarätiges Symposium stellt neueste Entwicklungen der Krebsforschung vor

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Krebs ist noch immer die Geißel unserer Zeit, die unheimliche Krankheit, bei der Tumoren den Körper zerfressen, ist noch immer nicht besiegt. Doch gerade in den letzten Jahren hat die Medizin enorme Fortschritte gemacht in der Erforschung der Krankheit und der Entwicklung neuer Therapien – und Mainz gehört zu den Zentren dieser Entwicklung. Institute wie BionTech und Tron entwickeln seit einigen Jahren hoch wirksame Therapien auf dem Ansatz von Immuntherapien, es geht um die individuelle Impfung gegen den Krebs und gezielte Bekämpfungsmethoden, die weitaus weniger Nebenwirkungen haben als Chemotherapien. Ein Symposium am kommenden Mittwoch stellt nun hochmoderne Ansätze und Therapien der Krebsforschung in Mainz vor – Interessierte können mit den Forschern direkt ins Gespräch kommen. Inzwischen nämlich gibt es Wunder, die Hoffnung machen…

Individualisierte Immuntherapie lautet das Zauberwort, mit dem die Bekämpfung von Krebs vielleicht tatsächlich endlich den Durchbruch im Kampf gegen die heimtückische Krankheit feiern könnte. Die Basis ist die Idee, nicht länger den Tumor selbst mit viel Chemie platt zu machen (platt gesagt…), sondern das Immunsystem selbst in die Lage zu versetzen, die bösartigen Zellen zu erkennen und zu vernichten. Basis dafür war die Entdeckung der beiden Medizin-Nobelpreisträger des Jahres 2018, James P. Allison und Tasuku Honjo, dass bestimmte Proteine in den Zellen dafür verantwortlich sind, dass die weißen Eizellen den Bösewicht nicht erkennt – und deshalb auch nicht beseitigt.

Die Forschung des Amerikaners und des Japaners – unabhängig voneinander – bedeutete den entscheidenden Durchbruch in der Krebsbekämpfung, seither werden Medikamente entwickelt, die quasi die Bremse an den Kontrollstellen lösen – die sogenannten Checkpoint-Inhibitoren. Ist diese Bremse weg, erkennen die weißen Blutkörperchen, die Polizisten unseres Immunsystems, den Eindringling als die Gefahr, die er ist – und sie können ihn vernichten. Der Mainzer Manfred Scharein wurde so vom beinahe sicheren Tod durch Darmkrebs zurück ins Leben geholt – seine Geschichte haben wir hier erzählt.

Doch bislang stehen die Forscher noch vor dem Rätsel, dass diese Immuntherapien nicht bei allen Patienten und nicht bei allen Krebsarten gleich gut funktionieren. Im Mainzer Institut Tron forschen sie deshalb seit Jahren an individualisierten Immuntherapien. Dabei wird der Krebstumor des einzelnen Patienten genau individualisiert und dann ein Mittel speziell für diesen Patienten hergestellt – es ist die Rückkehr der individualisierten Medizin. Der Patient erhält das Mittel dann per Spritz wie eine Impfung, zielgerichtet an die betroffenen Stellen erreicht, das Mittel selbst soll eben nur die Immunabwehr gegen die Krebszellen aktivieren – die Nebenwirkungen fallen im Idealfall deutlich geringer aus als bei der herkömmlichen Chemotherapie.

Mainz ist bei der Entwicklung dieser Therapien führend, der Mitbegründer des Mainzer Instituts Tron und Professor für Translationale Onkologie an der Mainzer Universitätsmedizin, Ugur Sahin, erhielt gerade den Deutschen Krebspreis 2019 für seine wegweisende Krebsforschung. Mitte Februar wurde zudem das neue Helmholtz-Institut „Hi-Tron“ gegründet, in dem die Mainzer Forscher gemeinsam mit dem Deutschen Krebsforschungszentrum in Heidelberg die Spitzenforschung weiter voranbringen wollen. Und von all diesen Expertengruppen könnt Ihr am Mittwoch Vertreter der Krebs-Spitzenforschung live und direkt auf einem Symposium in Mainz erleben.

Am Mittwoch, den 10. April, stellen von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Kurfürstlichen Schloss in Mainz Experten von Tron, Uni Mainz, Hi-Tron und Biontech ihre Forschungen vor, erklären, wie individuelle Krebstherapie heute aussieht und wie die neuesten Forschungsergebnisse in die Versorgung der Betroffenen einfließt. Erleben könnt Ihr dabei etwa die Krebsforscherin Özlem Türeci, sie gründete gemeinsam mit ihrem Mann Sahin die Firmen BionTech und Tron und steht dem Cluster für Individualisierte ImmunIntervention (Ci3) vor, das die Spitzenforschung im Bereich Krebs, aber auch bei Autoimmunkrankheiten generell, bündeln und neue Therapien entwickeln will. Und wenn Ihr jetzt verwirrt seid – wir haben auch eine Weile gebraucht, das alles zu entwirren 😉

Das Ci3-Cluster organisiert das Symposium, das nun wiederum eine Veranstaltung im Rahmen der „Nationalen Dekade gegen Krebs“ ist, die das Bundesforschungsministerium initiiert hat. Besucher des Symposiums erwarten eine Einführung von Türeci und danach vier Vorträge von Andrée Rothermel über das TRON und seine Arbeit, von Niels Halama vom Deutsches Krebsforschungszentrum über die patientenorientierte Krebsforschung im Hi-Tron, von Thomas Kindler vom Mainzer Zentrum für Tumorerkrankungen sowie von Sierk Poetting von BioNTech über individualisierte Immuntherapie gegen Krebs. Was Euch erwartet ist ein spannender Einblick in die Krebs-Spitzenforschung von Mainz, dazu sollen die Besucher nach den Vorträgen mit den Forschern bei einem kleinen Imbiss ins Gespräch kommen können. Hingehen!

Info& auf Mainz&: Symposium „Krebsforschung am Standort Mainz – von der Vision zur Therapie der Zukunft“ am Mittwoch, 10. April 2019, von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr im Kurfürstlichen Schloss in Mainz. Seltsamerweise wird um Anmeldung gebeten, warum, erschließt sich uns nicht Recht, aber bitteschön: Anmelden bitte bis zum 9. April 2019 unter der Telefonnummer 06131 und dann 124249 (09.00 bis 13.00 Uhr), per E-Mail an Veranstaltungen(at)ci-3.de oder online unter www.ci-3.de/veranstaltungen. Wir sind uns aber ziemlich sicher, dass Ihr nicht rausgeschmissen werdet, wenn Ihr ohne Anmeldung kommt… Der Eintritt zu dem Symposium ist frei. Den Flyer zu der Veranstaltungen mit weiteren Informationen findet Ihr hier im Internet.

 

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