Das Land Rheinland-Pfalz hat seine Corona-Verordnung aktualisiert, und siehe: Mit einem Treffen mit Personen eines weiteren Haushalts an diesem Wochenende wird es nun doch nichts. Die erweiterte Kontaktbeschränkungen gelten erst ab kommenden Mittwoch, den 13. Mai, teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) am Freitag mit. Erst dann dürfen sich in Rheinland-Pfalz Angehörige des eigenen Hausstandes auch mit den Personen eines weiteren Hausstandes in der Öffentlichkeit treffen. Am Freitag veröffentlichte das Land auch die Regeln für die Wiederöffnung der Gastronomie sowie von Beherbergungsbetrieben – die Regeln sind rigide, sogar der gesamte Außenbereich muss abgegrenzt sein und darf nur durch einen zentralen Zugang betreten werden. Bars und Bartheken dürfen gar nicht genutzt werden, Gaststätten zudem nur zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr öffnen.

Restaurants und Biergärten dürfen ab 13. Mai wieder öffnen, allerdings nur unter strengsten Auflagen. - Foto: gik
Restaurants und Biergärten dürfen ab 13. Mai wieder öffnen, allerdings nur unter strengsten Auflagen. – Foto: gik

Am Mittwoch hatte Ministerpräsidentin Malu Dreyer die Lockerungen für Rheinland-Pfalz verkündet, danach dürfen Restaurants, Gaststätten und Hotelbetriebe ab dem 13. Mai wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Am Freitag nun präzisierte das Land seine Regeln für den Neustart der Gastronomie: Tische müssen einen Abstand von 1,50 Metern zueinander einhalten, an den Tischen dürfen nur Bewohner desselben Hausstands Platz nehmen mit maximal einer weiteren Person – ab kommendem Mittwoch dann auch mit den Personen eines weiteren Hausstands.

Die erweiterte Kontaktsperre hatten Bund und Länder am Mittwoch in einer Schaltkonferenz beschlossen, auch Dreyer hatte sie in ihrer Pressekonferenz stolz verkündet – einen Zeitpunkt für die Lockerung ließ sie aber offen. Am Freitag beschloss das Kabinett, die erweiterte Kontaktregel erst ab dem 13. Mai in Kraft zu setzen, also genau dann, wenn auch Hotels und Gaststätten wieder öffnen dürfen. Für die gilt: An Biertischen im Außenbereich dürfen nur maximal sechs Erwachsene gleichzeitig Platz nehmen, sogar der Außenbereich muss „durch eine gut sichtbare Kennzeichnung abgegrenzt sein, der Zugang darf nur über einen zentralen Zugang erfolgen“, heißt es in der Verordnung des Landes. Der Barbereich eines Restaurants bleibe zudem geschlossen, Barhocker dürften nicht als Stühle gezählt und genutzt werden.

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Gemütlich-enges Beieinander-Sitzen, wie hier in Jordans Untermühle vor der Coronakrise, das wird es vorerst nicht mehr geben. - Foto: gik
Gemütlich-enges Beieinander-Sitzen, wie hier in Jordans Untermühle vor der Coronakrise, das wird es vorerst nicht mehr geben. – Foto: gik

Auch in Sachen Besuch gelten rigide Vorschriften: Der Betrieb ist verpflichtet, die Kontaktdaten aller Gäste pro Anmeldung zu erfassen, und zwar mit Anschrift und Telefonnummer. Die Daten müssen für einen Zeitraum von einem Monat aufbewahrt werden, um die Nachverfolgung von Infektionsketten zu ermöglichen. Zudem besteht eine Anmelde- bzw. Reservierungspflicht – allerdings lässt das Land dann doch wieder eine Anmeldung bei Ankunft im Fall von „Spontanbesuchen“ zu. Die Anmeldung muss durch Einlasskontrolle und/oder Schilder wie „Wait to be seated“ kontrolliert werden, es gelte, Wartezeiten und Begegnungsverkehr zu minimieren.

Das gilt auch für die Toiletten: Entsprechend der Größe des Toilettenraums müsse die Personenanzahl begrenzt werden, es seien „geeignete Zugangsregelung zu schaffen“ – das dürfte in diversen engen Weinstuben in der Mainzer Altstadt erhebliches Kopfzerbrechen bereiten. Gäste sind zudem verpflichtet, sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der erst abgenommen werden darf, wenn die zugewiesenen Sitzplätze am Tisch eingenommen wurden. Auch die Bedienungen müssen Masken tragen, Buffets und Thekenverkauf sind verboten. Gebrauchtes Geschirr muss in einer Spülmaschine mit mindestens 60 Grad gereinigt werden, dazu müssen die Räume regelmäßig gelüftet werden, Gäste sich am Eingang gründlich die Hände mit Desinfektionsmitteln reinigen, bevor sie die Gaststätte betreten.

Auch bei der Außengastronomie und auf Bierbänken ist Abstand angesagt, wie hier die Mainzer Grünen vormachen. - Foto: Grüne Mainz
Auch bei der Außengastronomie und auf Bierbänken ist Abstand angesagt, wie hier die Mainzer Grünen vormachen. – Foto: Grüne Mainz

Streng sind auch die Regeln für Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen, Camping- und Reisemobilplätze, Privatquartiere, Jugendherbergen oder jegliche andere Übernachtungseinrichtungen, die ab dem 18. Mai weider öffnen dürfen. Auch hier müssen Anstandsregeln strikt eingehalten werden, auch in den Bereichen Rezeption oder in Tagungsräumen, ebenso in Aufzügen. Für die Gastronomie in Hotels gelten die gleichen strikten Regeln wie für alle anderen Restaurants, es gilt auch hier generell eine Maskenpflicht. Und es dürfen nur Personen gemeinsam ein Zimmer beziehen, die in einem gemeinsamen Hausstand leben oder sich eben mit Mitgliedern eines weiteren Hausstands treffen.

Bereits ab dem 13. Mai dürfen wieder Dauercampingplätze und Wohnmobilstellplätze mit eigener Hygieneversorgung der Mobile wieder öffnen, damit aber wird es dieses Wochenende noch nichts mit einem Trip ins Grüne. Dreyer sprach dennoch von einer „großen Erleichterung“ für die Menschen in Rheinland-Pfalz: Aktuell seien die Infektionszahlen so niedrig wie noch nie in der Pandemie, daher sei es jetzt möglich, die Erweiterung der Kontaktbeschränkung und die Öffnung der Gastronomie zu ermöglichen.

Auch Hotels dürfen ab dem 13. Mai wieder öffnen, hier das Me & All in Bahnhofsnähe. - Foto: gik
Auch Hotels dürfen ab dem 13. Mai wieder öffnen, hier das Me & All in Bahnhofsnähe. – Foto: gik

„Es ist ein großer Fortschritt, dass die Zahl der Neuinfektionen durch die Maßnahmen der letzten Wochen stark gesenkt werden konnten“, betonte Dreyer gemeinsam mit ihren Koalitionspartnern Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) und Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne). Das habe erreicht werden können, weil alle Beteiligten an einem Strang gezogen hätten – das müsse jetzt auch so bleiben: „Auch jetzt kommt es wieder auf jeden einzelnen an: Wir müssen die Hygieneregeln, die Abstandsregel von mindestens 1,5 Metern und die Maskenpflicht einhalten“, betonten die Ampel-Politiker.  Es gelte weiterhin das Motto „So schütze ich Dich und Du mich“.

Am Freitag meldete das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium insgesamt 6.265 bestätigte Sars-CoV-2-Fälle im Land, das waren 42 mehr als am Vortag. Auch starben erneut zwei Menschen an den Folgen der Infektion. Das Gesundheitsamt Mainz-Bingen meldete am Freitag insgesamt 944 positiv auf das Coronavirus getestete Fälle, 14 mehr als am Vortag – und vier neue Todesfälle in der Region. Insgesamt kommen nun 401 (+5) positiv getestete Personen aus dem Landkreis Mainz-Bingen, 543 (+9) aus der Stadt Mainz. Würde diese tägliche Quote von Neuinfektionen so hoch bleiben, könnte Mainz nah an die neue Notfallgrenze von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen kommen, die der Bund am Mittwoch gemeinsam mit den Ländern vereinbart hatte.

Seit dem 30. April stieg die Zahl der Neuinfektionen im Kreis um 52 an, ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen müssen die Landkreise wieder Lockdown-Maßnahmen verhängen. Der Bundesverband der Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) warnte zudem am Freitag, die vereinbarte Notfallgrenze sei viel zu hoch: „Wie die Gesundheitsämter damit klar kommen sollen, ist mir ein Rätsel. Das ist nicht zu schaffen“, sagte die Verbandsvorsitzende Ute Teichert dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND). Für die Gesundheitsämter sei das ohne dauerhafte Personalunterstützung nicht zu schaffen.

Die Landesregierung betonte, man werde die Infektionszahlen genau beobachten. „Wenn wir sehen, dass eine Maßnahme zu einer stärkeren Zunahme von Infektionen führt, wird die Landesregierung umgehend gegensteuern“, betonten Dreyer, Wissing und Höfken. Das Land könne sehr schnell Maßnahmen ergreifen, um mögliche Infektionsherde einzudämmen.

Info& auf Mainz&: Die kompletten Hygiene- und Abstandsregeln des Landes für die Öffnung von Gaststätten und Restaurants könnt Ihr Euch hier beim Land Rheinland-Pfalz herunterladen. Was ab kommender Woche wieder erlaubt ist, haben wir hier noch einmal genau aufgeschrieben. Das Land Hessen erlaubt sogar wieder Veranstaltungen von bis zu 100 Personen, mehr dazu hier bei Mainz&. Warum Virologen warnen, dass Deutschland mit seinen erheblichen Lockerungen seinen weltweit fast einmaligen Erfolg gefährdet – den sogar Barbra Streisand lobt – könnt Ihr hier im Detail in der Mainz&-Analyse nachlesen. Alle Informationen zur Corona-Pandemie findet Ihr weiter in unserem umfangreichen Dossier hier auf Mainz& – bitte vergesst nicht, Euch durch die Seiten zu blättern, den Button dazu findet Ihr am Ende der Seite. Achtung&: Wir hatten zunächst von 50 Neuinfektionen binnen 5 Tagen geschrieben – so hatte es Merkel in ihrer Pressekonferenz am Mittwoch auch gesagt. Inzwischen hat der Bund aber die Regel auf 7 Tage un 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner konkretisiert, wir haben das deshalb dementsprechend geändert.