Tja, sie war wohl doch ganz schön rechtswidrig: Die Mainzer Mainzelmännchen-Ampel verstößt offenbar doch gegen die Straßenverkehrsordung. Darauf wies zumindest nun das Mainzer Verkehrsministerium die Stadt Mainz in einem Schreiben hin. Es sei „fraglich“, ob die Ampel mit dem Mainzelmännchen Det „die gesetzlichen Vorgaben erfüllt“, teilte Wirtschaftsminister Volker Wissing (FDP) nun mit. Ist das also das Aus für den netten Det am Neubrunnenplatz? Mitnichten: Er hege „große Sympathien für die Mainzelmännchen-Ampel“, versicherte Wissing nun auf Facebook, deshalb setze er sich für eine Freigabe der Ampelmotive ein. Die soll nun kommende Woche das Kabinett entscheiden – und schiebt damit den schwarzen Peter den Kommunen zu.

Rotes und grünes Mainzelmännchen an der ersten Mainzelmännchen-Ampel in Mainz - Foto: gik
Det steht, Det geht – ist das Mainzelmännchen auf der Ampel jetzt rechtskonform oder nicht? – Foto: gik

Ende November war in Mainz die bundesweit erste Mainzelmännchen-Ampel eingeweiht worden, mit viel Tamtam und Aufmerksamkeit. Bei Rot breitet Det die Arme aus und steht, bei Grün geht das Mainzelmännchen in den Schritt – nach Ansicht des Ministeriums reicht das nicht aus. Die Anforderungen für eine Fußgängerampel seien in der Straßenverkehrsordnung sowie der bundeseinheitlichen Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RiLSA) festgelegt, heißt es aus dem Ministerium. Laut RiLSA muss eine Fußgängerampel „im roten Leuchtfeld das Sinnbild eines stehenden, im grünen Leuchtfeld das Sinnbild eines schreitenden Fußgängers“ zeigen. Was Det ganz exakt tut. Warum also die ganze Aufregung?

Nun, es geht offenbar um Haftungsfragen: „Ampeln sind vor allem ein Instrument der Verkehrssicherheit“, schreibt Wissing weiter, „und ich möchte nicht, dass eventuelle Unfallopfer zu dem Schaden auch noch einer rechtlichen Unsicherheit ausgesetzt werden, wenn die Rechtmäßigkeit der Ampelanlagen vor Gericht angezweifelt wird…“ Und der Minister verteidigt auch gleich noch seine Haltung: Die Stadt Mainz habe sich in einem Schreiben an sein Haus nach der Rechtslage erkundigt. Und die sei nun einmal Bundesrecht, das aber könne man als Land nicht abändern.

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Trotzdem soll nun ein Ausweg gefunden werden – denn auch andere Städte haben inzwischen Interesse angemeldet. So denkt Trier angeblich über eine Karl Marx-Ampel nach, weitere lokale Wahrzeichen könnten folgen. Man sehe den Wunsch der Städte, von dem bundeseinheitlichen Piktogrammen abzuweichen, heißt es im Ministerium, daher wolle man den Städten dazu die Möglichkeit geben. „Dann kann jede Kommune selbst entscheiden, ob sie von den Standardmotiven abweichen will“, schreibt Wissing, und betont gleich auch: „Sie trägt dann aber auch das volle Haftungsrisiko.“ Denn Haftungsrisiken könnten nur bei Verwendung des einheitlichen Symbols sicher ausgeschlossen werden. Oh, armes Deutschland…

Bei der Stadt Mainz ist man übrigens weiter der Meinung, dass die Mainzelmännchen-Ampel den Vorschriften entspricht. Der Ministerrat des Landes Rheinland-Pfalz soll nun kommenden Mittwoch die Ausnahmegenehmigung für Spezialampeln durchwinken – Det darf also weiter die Fußgänger am Neubrunnenplatz durchwinken.

Info&auf Mainz&: Unsere Bericht von der Einweihung des Mainzelmännchen-Ampel findet Ihr hier auf Mainz&.

 

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