Seit mehr als 2000 Jahren wird in deutschen Landen Wein angebaut, die Weinkultur prägt ganze Landstriche – ganz besonders in Rheinland-Pfalz. Nun soll diese ganz besondere Kulturform sogar Unesco-Weltkulturerbe werden: Vergangene Woche reichte die Deutsche Weinakademie in Bodenheim offiziell den Aufnahmeantrag beim Land Rheinland-Pfalz ein. Die deutsche Weinkultur sei in ihren Facetten „einzigartig und schützenswert“, sie sei Teil der deutschen Kultur und gelebte Gegenwart, heißt es in dem Antrag. Im Erfolgsfall würde Wein ein Teil des immateriellen Erbes der Menschheit, das Land Rheinland-Pfalz wird nun entscheiden, ob der Antrag in die Projektliste des Landes aufgenommen und an die Unesco-Welterbekommission übermittelt wird.

Weinberge im Rheingau, Domäne Rauenthal. - Foto: gik
Die deutsche Weinkultur – hier Weinberge im Rheingau der Domäne Rauenthal – sollen Unesco-Weltkulturerbe werden. – Foto: gik

Das Unesco-Welterbe umfasst eine Liste von Denkmälern, Ensembles und Stätten, die als besonderes Erbe der Menschheit unter besonderen Schutz gestellt werden. Welterbe sind aber nicht nur Denkmäler wie die Porta Nigra in Trier, der Speyrer Dom oder das Obere Mittelrheintal – es gibt auch ein sogenanntes immaterielles Kulturerbe, das etwa aus Liedgut, Yoga in Indien oder Geigenbau in Italien besteht. In Deutschland gehören dazu etwa die Traditionen des Sternsingens und der Falkernei, aber auch der Rheinische Karneval – nun soll auch die deutsche Weinkultur ein Teil dieses geschützten Erbes werden.

Wein sei „aufs engste mit der Geschichte der Menschen verbunden“, kein anderes Getränk habe solche grundlegenden Funktionen wie symbolisch-sakraler Charakter und gemeinschaftsstiftende Eigenschaften entwickelt, heißt es im Antragstext: „Wein erfüllte mannigfaltige soziale und kulturelle Funktionen, besiegelte Verträge und Bündnisse, und diente dazu, die gesellschaftliche Identität derjenigen, die diese Bräuche pflegten, zu definieren und zu bestätigen.“ Der gemeinschaftsstiftende Charakter des Weins lebe bis heute in Trinkgesellschaften und Weinbruderschaften, aber auch in den zahlreichen Weinfesten fort.

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„Weinkultur ist auch Genuss“, betonten die Antragsteller weiter, dazu gehöre nicht nur die Kombination aus Speisen und Wein, sondern auch eine besondere Weingeselligkeit und Genusskultur, die sich auch in den Weinstuben und den typisch deutschen Strauß- und Besenwirtschaften manifestiere – etwas, das es in keinem anderen Land der Welt gibt. Dazu komme das Individuelle der Herstellung von Wein, die Handschrift des Winzers und die hohe Handwerkskunst Handwerkskunst mit individueller Stilistik und
Philosophie, die bei manchen Weinen regelrechten Kultstatus erziele.

Weinfest in Mainz-Hechtsheim im Kirchenstück. - Foto: gik
Weinfeste und Weingenuss, wie hier auf dem Weinfest im Kirchenstück in Mainz-Hechtsheim, sollen Teil des Weltkulturerbes werden. – Foto: gik

Typisch für die deutsche Weinkultur sei denn auch eine beispiellose Rebsortenvielfalt, aber auch die Züchtung neuer Rebsorten. Schließlich seien die spektakulären Steillagenweinberge entlang Rhein, Mosel, Main oder Neckar besondere Sehenswürdigkeiten, die einen ganz herausragenden Teil deutscher Weinkultur prägten. „Die Pflege dieser Kulturlandschaften macht die Weinregionen zu Erholungsräumen, die neben den landschaftlich reizvollen Weinbergen, Flusstälern und Hügeln, malerischen Dörfern oder Weinbergterrassen mit einer gewachsenen, abwechslungsreichen kulinarischen Tradition und gastlichen Menschen aufwarten.“ Und nicht zuletzt könne Deutschland mit seinen Weinköniginnen eine weltweit einzigartige Tradition bieten.

„Die deutsche Weinkultur ist in all diesen Facetten einzigartig und schützenswert“, heißt es im Antrag weiter: „Damit dies stärker in das Bewusstsein aller Menschen rückt und die Leistungen der deutschen Erzeuger für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Weinkultur anerkannt wird, soll die deutsche Weinkultur in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden.“

Uralte Weinkeller unter dem Weingut Neus in Ingelheim. - Foto: gik
Auch alte Weinkeller wie hier unter dem Weingut Neus in Ingelheim gehören fraglos zur deutschen Weinkultur. – Foto: gik

Der rheinland-pfälzische Weinbauminister Volker Wissing (FDP) begrüßte die Initiative und betonte, Rheinland-Pfalz sei Weinland Nummer 1 und besitze das größte Weinanbaugebiet in ganz Deutschland. „Wein prägt unser gesamtes Bundesland, er prägt die Landschaft, die Traditionen sowie die Kultur unseres Landes. Er ist mehr als ein x-beliebiges Lebensmittel. Der Weinbau ist Teil unserer Lebensweise“, betonte Wissing. Der Antrag unterstreiche, wie wichtig die Weinkultur für das Land sei „unsere Weinkultur ist für uns identitätsstiftend und damit aus unserer Sicht ein schützenswertes Kulturgut.“

Die Deutsche Weinakademie hat den Antrag übrigens stellvertretend für alle Menschen, die die Weinkultur in Deutschland erhalten und pflegen, eingereicht. Beim zuständigen Sekretariat für das Welterbe in Rheinland-Pfalz wird nun entschieden, ob der Antrag in die Projektliste des Landes Rheinland-Pfalz aufgenommen wird. In einem weiteren Schritt würde er dann an die Deutsche UNESCO-Kommission übermittelt.

Die rheinhessische Weinkönigin Lea Kopp 2018 beim Start der Weinlese in den Weinbergen. - Foto: gik
Die rheinhessische Weinkönigin Lea Kopp 2018 beim Start der Weinlese in den Weinbergen. – Foto: gik

Insgesamt gingen vier Anträge in Rheinland-Pfalz ein: Weltkulturerbe wollen außerdem die „Geißbocktradition“ in Deidesheim, die „Hüttenkultur“ im Pfälzerwald und das Pirmasenser „Schuhhandwerk“ werden. „Wir werden uns die Bewerbungen genau anschauen und mit Experten im Land beraten, welche Initiativen gute Aussichten haben, durch das nationale Expertenkomitee bei der Deutschen UNESCO-Kommission anerkannt zu werden“, sagte Kulturminister Konrad Wolf (SPD).

Die rheinland-pfälzischen Welterbe-Anträge werden dann Mitte April 2020 an die Deutsche UNESCO-Kommission weitergeleitet, die wiederum führt alle Vorschläge aus den Bundesländern zu einer Liste zusammen, über die im nächsten Schritt der Kulturausschuss der Kulturministerkonferenz berät. Eine unabhängige Expertenkomitee evaluiert dann die Anträge und erstellt eine Empfehlungsliste, welche der Bewerbungen in das Bundesweite Verzeichnis aufgenommen werden sollen. Schließlich ist es die Aufgabe der Kulturministerkonferenz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien die Auswahl zu bestätigen und die Neuaufnahmen öffentlich bekanntzugeben. Dies soll im Februar/März 2021 erfolgen.

Info& auf Mainz&: Den kompletten Antrag zur Bewerbung der deutschen Weinkultur als immaterielles Welterbe der Menschheit findet Ihr hier im Internet beim Deutschen Weininstitut. Stöbern im Unesco-Welterbe in Deutschland könnt Ihr hier bei der Unesco im Internet.

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