Seit einer Woche sind die neuen E-Scooter des Berliner Unternehmens Tier nun auf den Straßen von Mainz unterwegs, und viele Mainzer haben die neuen Flitzer offenbar neugierig getestet: „Wir sind sehr zufrieden mit der ersten Woche“, sagte City-Manager Daniel Horn auf Mainz&-Anfrage: „Es ist sehr, sehr gut angelaufen, die Nachfrage ist überwältigend.“ Allerdings gab es in der ersten Woche auch zahlreiche Verstöße: Zahlreiche Scooter waren in Bereichen unterwegs, wo sie gar nicht fahren durften, vor allem in Fußgängerzonen und am Rheinufer. Ein Scooterfahrer war gar auf der Autobahn A643 unterwegs und brachte sich so in Lebensgefahr. Unfälle habe es aber keine gegeben, betont die Polizei – Probleme gibt es vor allem mit dem Abstellen der Geräte.

E-Scooter mitten auf Gehweg abgestellt. - Foto: Polizei Mainz
So geht’s natürlich nicht: Ein E-Scooter mitten auf dem Gehweg abgestellt. – Foto: Polizei Mainz

Vergangenen Mittwoch hatte das Unternehmen Tier sein Leihangebot von E-Scootern in Mainz gestartet, inzwischen seien bereits fast 200 der elektrischen Tretroller in Mainz im Einsatz, sagte Horn gegenüber Mainz&. Nach einer freiwilligen Vereinbarung mit der Stadt Mainz darf das Unternehmen in Neu- und Altstadt zwar nur 100 E-Scooter aufstellen, von der zusätzlichen Zahl aber profitierten die Randgebiete, sagte Horn. Tatsächlich tauchten die neuen Flitzer verstärkt auch in Bretzenheim, dem Unicampus, der Oberstadt und dem Hartenberg auf – die Grenze des Verbreitungsgebietes wird von den Nutzern bis zum Ende ausgereizt.

Das zeige auch, dass der Bedarf offenbar da sei, sagte Horn. „Wir sind sehr froh, wie es angelaufen ist“, betonte der City-Manager. Wenn keiner die E-Scooter ausprobiere, bleibe bei vielen weiter „das Bild vom Spielzeug im Kopf, das lässt sich nur mit Erfahrung korrigieren und aus den Köpfen verdrängen.“ Tier sieht die elektronisch betriebenen Scooter als wichtige Ergänzung moderner Mobilität, als „valide Alternative zum Auto oder als Ergänzung zu Bus und Bahn.“ Tatsächlich seien die Bahnhöfe auch in Mainz die Hotspots der Nutzung, in Mainz betreffe das den Hauptbahnhof und den Südbahnhof „Römisches Theater“ gleichermaßen.

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Nach Mainz-Kastel halte sich der Betrieb dagegen bisher noch in Grenzen, sagte Horn,d as sei eigentlich erstaunlich. Offenbar haben viele Mainzer noch nicht gemerkt, dass sie mit den Scootern auch über die Brücke flitzen können. Vielleicht liegt es aber auch an den Begrenzungen des Unternehmens: Der nutzbare Bereich in Kastel ist vergleichsweise eng, Mainz-Kostheim etwa nicht im Betriebsbereich enthalten. Die Stadt Mainz hatte zudem die Nutzung der E-Scooter in der Innenstadt stark begrenzt und sämtliche Fußgängerzonen, aber auch die Ludwigsstraße und das gesamte Rheinufer für die Scooter gesperrt – obwohl dort Radbenutzung herrscht.

Die Rheinuferpromenade in Mainz ist für E-Scooter gesperrt, obwohl hier ein Radweg langführt. - Foto: gik
Die Rheinuferpromenade in Mainz ist für E-Scooter gesperrt, obwohl hier ein Radweg langführt. – Foto: gik

Für viele Neu-Nutzer erschloss sich das offenbar nicht: Zahlreiche Scooter-Nutzer seien gerade auch am Rheinufer unterwegs gewesen, teilte die Mainzer Polizei am Mittwoch mit, das habe auch für Fußgängerzonen gegolten. „Die E-Scooter dürfen dort eigentlich nicht fahren“, betonte die Polizei noch einmal, gerade in den von Fußgängern und – wo zulässig – auch Radfahrern, stark genutzten Bereichen „sorgen sie für Behinderungen oder sogar Gefährdungen.“ Zu Unfällen sei es aber nicht gekommen.

Allerdings verirrte sich am Montag ein Scooter-Nutzer mit seinem Gerät abends auf die Autobahn A643: Der Mann fuhr tatsächlich auf der Fahrbahn, er sei angeblich seinem Navi gefolgt, gab er an. Ein LKW-Fahrer sicherte den Leichtsinnigen glücklicherweise nach hinten ab und verständigte die Polizei, die ihn kurz darauf sicher von der Autobahn bringen konnte. Die Polizei weist ausdrücklich darauf hin, dass E-Scooter keine Autobahnen nutzen dürfen: Sie sind maximal 20 kmh schnell, auf Autobahnen herrscht aber eine Mindestgeschwindigkeit von 60 kmh.

Die Verbotszonen für E-Scooter in Mainz sind rot in der App des Anbieters unterlegt. - Foto: gik
Die Verbotszonen für E-Scooter in Mainz sind rot in der App des Anbieters unterlegt. – Foto: gik

Die Nutzung ist verbotenen Zonen stelle grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und könne mit einer Strafe von 15,- bis 20,- Euro geahndet werden, mahnt die Polizei. Auch sei es verboten, zu zweit auf den Rollern zu fahren, denn die Selbstgefährdung und das nicht unerhebliche Verletzungsrisiko nähmen dabei dramatisch zu. Ein Verstoß kostet allerdings nur 10,- Euro. Die Polizei betonte, man beobachte derzeit alle Vorfälle und Feststellungen zu E-Scootern, positive wie negative, man wolle genau beobachten, wie die Gewöhnungsphase der Scooter gerade im Zusammenspiel mit Fußgängern und anderen Verkehrsträgern verlaufe.

Das größte Problem stellt denn bislang auch offenbar das Abstellen der E-Scooter dar: Immer wieder gebe es Meldungen, wonach Roller auf der Straße abgestellt den Durchgangsverkehr behinderten oder sogar mitten auf Gehwegen lägen, kritisierte die Polizei. Dort stellten sie eine Gefahr für Fußgänger, aber vor allem für bewegungs- oder seheingeschränkte Personen dar.

E-Scooter behindernd auf Gehweg abgestellt - Foto: Polizei Mainz
Einen E-Scooter einfach mitten auf dem Gehweg abgestellt, das ist behindernd und gefährlich. – Foto: Polizei Mainz

„Das ist natürlich ein Problem“, sagte Horn, Tier weise aber in seiner App ständig auf die Regeln hin. Danach soll der Scooter so abgestellt werden, dass mindestens 1,50 Meter freier Bürgersteig bleiben. Die Kunden für falsch abgestellte Geräte haftbar zu machen, sei schwierig, sagte der City-Manager: „Wenn unser Kunde das perfekt abstellt, jemand anders spielt aber damit rum, dann können wir nicht den letzten Kunden in Haft nehmen.“ Ein Auto könne man nicht mal eben verschieben, einen Scooter aber schon. „Es muss sich im allgemeinen Bewusstsein etablieren, dass es keine rechtsfreie Geschichte ist, und dass man sich an Regeln halten muss“, betonte Horn.

Info& auf Mainz&: Eine ausführliche Darstellung der neuen E-Scooter sowie der Verbotszonen für ihre Nutzung in Mainz lest Ihr hier bei Mainz&. Eine Kritik an der starken Beschränkung lest Ihr hier. Die Mainzer Polizei will genau beobachten, wie die Eingewöhnungsphase der neuen E-Scooter sich auswirkt – ob positiv oder negativ – und bittet deshalb um Hinweise und Mitteilungen aus der Bevölkerung. Die können auch bei der neue Onlinewache der Polizei Rheinland-Pfalz aufgegeben werden, unter der Rubrik „Hinweis aufgeben“ – die Online-Wache findet Ihr hier.

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