Seit dem Wochenende ist die Maskenpflicht wieder Gegenstand heftiger Debatten in Deutschland, der Auslöser: Der Wirtschaftsminster von Mecklenburg-Vorpommern hatte gefordert, die Maskenpflicht beim Einkaufen zu lockern. Dabei führen gerade verschiedene Regionen in Europa die Maskenpflicht wieder ein – weil wegen zu lockeren Umgangs mit dem Coronavirus die Infektionszahlen wieder explodieren. Am Dienstag stellte nun das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz klar: Die Maskenpflicht zur Corona-Bekämpfung ist rechtmäßig.

So warben Mainzer Fastnachter vom GCV bereits zu Beginn der Pandemie für das Tragen einer Maske - hier Thomas Becker. - Foto: GCV
So warben Mainzer Fastnachter vom GCV bereits zu Beginn der Pandemie für das Tragen einer Maske – hier Thomas Becker. – Foto: GCV

Geklagt hatte ein Privatmann aus dem Landkreis Mayen-Koblenz, der einem Gerichtssprecher zufolge seine persönliche Freiheit durch die vom Land Rheinland-Pfalz erlassene Maskenpflicht insbesondere beim Einkaufen eingeschränkt sah. Das Oberverwaltungsgericht wies jedoch am Montag den Eilantrag des Mannes ab, wie das Gericht am Dienstag mitteilte: Die Corona-Pandemie begründe „eine ernstzunehmende Gefahrensituation, die staatliches Einschreiten nicht nur rechtfertigt, sondern mit Blick auf die Schutzpflicht des Staates weiterhin gebietet“, betonte das Gericht.

Zwar habe sich das Infektionsgeschehen in letzter Zeit verlangsamt, die Zahl der festgestellten Neuinfektionen sei rückläufig, so das gericht weiter, dennoch bestehe die Gefahr der Verbreitung der Infektion fort – und damit auch die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitswesens. „Nach den maßgeblichen Feststellungen des Robert Koch-Instituts handelt es sich immer noch um eine sehr dynamische Situation“, betonte das Gericht. Die Gefährdung für die Bevölkerung werde nach wie vor als hoch eingeschätzt, für Risikogruppen sogar als sehr hoch.

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Mund-Nasen-Schutzmasken, auch selbstgenähte, sind nach Ansicht des Oberwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz eine geeignete Schutzmaßnahme gegen das Coronavirus. - Foto: gik
Mund-Nasen-Schutzmasken, auch selbstgenähte, sind nach Ansicht des Oberwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz eine geeignete Schutzmaßnahme gegen das Coronavirus. – Foto: gik

Der Staat habe beim Schutz seiner Bevölkerung aber einen weiten Gestaltungsspielraum, das gelte auch für die Lockerungen, unterstrichen die Richter weiter. Das Abstandsgebot sowie die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hätten sich gerade während der Phase der Lockerungen „neben allgemeinen Hygieneregeln als die zentralen Instrumente zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ erwiesen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung in Form einer Einwegmaske oder selbstgenähten Stoffmaske sei „geeignet, das angestrebte Schutzziel zu erreichen“, stellte das Gericht klar. Kurz: Eine Maske sei ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung und geeignet, die Verbreitung des Coronavirus durch die Verhinderung von Neuinfektionen zu verlangsamen.

Gerade erst hatte Anfang Juni zudem eine Studie von vier Universitäten um den Mainzer Volkswirtschaftler Klaus Wälde klar zum Ergebnis gehabt: Die Maskenpflicht senkt die Zahl der Neuinfektionen deutlich, Vergleiche zeigten eine mögliche Reduzierung um drei Viertel der Fälle – mehr dazu hier bei Mainz&.

Damit tritt nun auch das Oberverwaltungsgericht explizit der sich ausbreitenden Meinung entgegen, Masken seien eine unzumutbare Einschränkung der persönlichen Freiheit und überhaupt überflüssig. Das Gegenteil ist der Fall: In den USA explodieren gerade die Zahlen der Neuinfektionen mit dem neuartigen Coronavirus gerade in den Staaten, die keine Maskenpflicht angeordnet hatten – der Bundesstaat Texas meldete am Dienstag die Rekordzahl von 10.000 Neuinfektionen an einem Tag.

Experimente zeigen: Ohne Mundschutz fliegen die Tröpfchen weit, die Maske verhindert das. – Foto: gik
Experimente zeigen: Ohne Mundschutz fliegen die Tröpfchen weit, die Maske verhindert das. – Foto: gik

Auch in Europa ist das Virus mitnichten verschwunden: In Spanien kam es in einzelnen Provinzen der Regionen Katalonien und Galizien zu neuen Lockdowns, weil auch hier die Zahl der Neuinfektionen nach erheblichen Lockerungsmaßnahmen wieder hochschnellten – Spanien hat mehr als 28.000 Tote in Folge der Corona-Pandemie zu beklagen. Katalonien überlege nun, eine Maskenpflicht sogar generell in der Öffentlichkeit einzuführen, berichtete die Süddeutsche Zeitung. In Österreich führt das Bundesland Ober-Österreich zum 9. Juli ebenfalls die Maskenpflicht in Gebäuden wieder ein – hier hatten sich die Infektionszahlen binnen weniger Tage mehr als verdreifacht, der Reproduktionswert liegt dort inzwischen bei 2,0.

„Das Coronavirus ist noch da und noch gefährlich, das zeigen lokale Ausbrüche“, betonte am Montag auch das rheinland-pfälzische Gesundheitsministerium. Am Dienstag waren im Bundesland aktuell noch immer 191 Menschen mit dem Coronavirus infiziert, insgesamt gab es bisher 7.083 bestätigte Covid-19-Fälle, 235 Menschen starben an den Folgen der Krankheit. Der Dreiklang der AHA-Formel – Abstand halten, Hygienemaßnahmen beachten und Alltagsmasken tragen – bleibe an all den Orten wichtig, an denen sich Menschen im Alltag begegneten – das gelte auch für das Einkaufen im Handel. „Gerade die Ferienzeit und die Zeit nach den Ferien werden entscheidend sein, um zu beurteilen, wie sich das Infektionsgeschehen weiter entwickelt“, betonte das Ministerium: „Aktuell wäre die Aufhebung der Maskenpflicht das falsche Signal.“

Info& auf Mainz&: Mehr zu der Frage, warum das Tragen sogar einfacher Mund-Nasen-Schutzmasken nach Erkenntnissen der Wissenschaft vor dem Coronavirus schützt, lest Ihr ausführlich hier bei Mainz&. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zur Maskenpflicht stammt vom vom 6. Juli 2020 und trägt das Aktenzeichen: 6 B 10669/20.OVG.

 

 

 

 

 

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