Einen Tag nach ihrer Ankündigung, eine Maskenpflicht an Bushaltestellen einzuführen, haben Stadt Wiesbaden und Verkehrsbetriebe ESWE nun die Regeln dafür konkretisiert: Seit Freitag muss bis vorläufig 21. September im Bereich aller Bushaltestellen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden, und zwar immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann. Auch müssen Masken rechtzeitig vor dem Einstieg in den Bus angelegt werden, auch um ein- und aussteigende Fahrgäste zu schützen. In Mainz startet derweil ab dem 1. September der Fahrscheinverkauf in Bussen wieder.

In Wiesbaden gilt seit Freitag eine Maskenpflicht nicht nur in Bussen, sondern auch an Bushaltestellen. - Foto: ESWE Verkehr
In Wiesbaden gilt seit Freitag eine Maskenpflicht nicht nur in Bussen, sondern auch an Bushaltestellen. – Foto: ESWE Verkehr

Die Stadt Wiesbaden hatte wegen stark gestiegener Infektionszahlen mit dem Coronavirus eine Maskenpflicht nicht nur in den Bussen, sondern auch an den Bushaltestellen verordnet – in Wiesbaden steht die Corona-Warn-Ampel derzeit auf der Warnstufe rot. Als Konsequenz verschärfte Wiesbaden die Maskenpflicht zum Schutz der Gesundheit – inzwischen gibt es zahlreiche Studien, die belegen, dass die Mund-Nasen-Bedeckungen tatsächlich einer Ausbreitung des Coronavirus wirksam vorbeugen. Untersuchungen ergaben, dass konsequent getragene Masken die Zahl der Neuinfektionen um bis zu 75 Prozent reduzieren können.

Für Fahrgäste von ESWE Verkehr bedeutet das: Wenn Fahrgäste alleine oder mit so wenigen anderen Personen an der Bushaltestelle warten, dass der Mindestabstand dauerhaft und sicher eingehalten werden kann, müssen sie keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ist dies nicht der Fall, müssen sie eine Maske anlegen. Spätestens, wenn sich ein Bus nähert, in den der Fahrgast einsteigen möchte, muss die Mund-Nasen-Bedeckung angelegt werden. In den Fahrzeugen gilt ohnehin schon eine Maskenpflicht, die ESWE weist aber darauf hin, dass Fahrgäste die Mund-Nasen-Bedeckung nicht vor ihrem Ausstieg und dem Verlassen des Bushaltestellenbereichs ablegen dürfen.

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Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt auch in Mainz, hier gilt aber keine Maskenpflicht an Bushaltestellen. - Foto: gik
Die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen gilt auch in Mainz, hier gilt aber keine Maskenpflicht an Bushaltestellen. – Foto: gik

Die Maskenpflicht an Haltestellen gilt nicht für Kinder unter sechs Jahren oder für Personen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder medizinischen Behinderung keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen können. Auch Passanten, die den Bereich der Bushaltestelle nur durchqueren, müssen keine Maske anlegen.

In Mainz kann man derweil ab dem 1. September wieder Fahrscheine in den Bussen der Mainzer Mobilität kaufen, der Fahrscheinverkauf war während des Shutdown eingestellt worden, um Busfahrer und Fahrgäste zu schützen. Kommende Woche habe man etwa zwei Drittel der MVG-Busse mit Trennscheiben nachgerüstet, bis Ende September werde man alle Fahrzeuge durchgehend mit einer Fahrerschutz-Trennscheibe ausgestattet haben, teilte das Unternehmen mit. In den Straßenbahnen gibt es bereits seit Ende Juni wieder Fahrscheine zu kaufen, hier sitzen die Fahrer ohnehin in einer eigenen Kabine.

Die Mainzer Mobilität verweist aber darauf, eine sinnvolle Alternative beim Ticketkauf seien weiter die Vorverkaufsstellen, das Verkehrs Center am Hauptbahnhof, sowie die rund 40 Ticketautomaten. Zudem können Fahrgäste seit Kurzem auch Tickets online und kontaktlos Fahrscheine über die RMV-App kaufen – mehr dazu stellen wir Euch demnächst vor. Einen Überblick über die Verkaufsstellen der Mainzer Mobilität findet Ihr hier im Internet.

Info& auf Mainz&: Mehr dazu, wie Masken einer Ausbreitung des Coronavirus vorbeugen, lest Ihr hier bei Mainz&, über eine Studie der Uni Mainz zur Wirksamkeit der Maskenpflicht haben wir hier berichtet. Alle Informationen zur ESWE Verkehr in Wiesbaden findet Ihr hier im Internet.

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