Die ausufernde Party von Polizeibeamten in einer Kneipe in der Mainzer Altstadt wird offenbar erhebliche Konsequenzen haben. Die Mainzer Polizei teilte am Mittwochabend in einer Pressemitteilung mit, man prüfe derzeit Verstöße gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die Vorfälle seien „kein Kavaliersdelikt“, etwaige Verstöße würden geahndet – sogar disziplinarrechtliche Maßnahmen drohen. Zugleich bestätigte die Polizei im vollen Umfang die Recherchen von Mainz& und Boostyourcity: „Die genannten Beobachtungen können bestätigt werden“, heißt es in der Mitteilung der Polizei.

Im "Heringsbrunnen" in der Mainzer Altstadt feierten Polizeibeamte eine rauschende Feier - mit zahlreichen Verstößen gegen die Corona-Verordnung. - Foto: gik
Im „Heringsbrunnen“ in der Mainzer Altstadt feierten Polizeibeamte eine rauschende Feier – mit zahlreichen Verstößen gegen die Corona-Verordnung. – Foto: gik

Nach den Recherchen der Internetzeitungen Mainz& und Boostyourcity feierten am Montagabend in der Kneipe „Heringsbrunnen“ mehr als 40 Personen bis in die Nacht hinein, und das ohne Abstandsregeln und ohne die Maskenpflicht einzuhalten. Die Gäste machten in Gruppen Fotos vor der Tür oder saßen dicht nebeneinander auf den Eingangsstufen, im Laufe des Abends stießen immer wieder weitere Personen zu der Feier dazu – die komplette Exklusivgeschichte lest Ihr hier. Auch wurde bis weit nach 22.00 Uhr gefeiert, laut der Corona-Verordnungen des Landes müssen Restaurants und Gaststätten aber spätestens um 22.00 Uhr schließen.

Die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz mit Datum vom 15. Mai schreibt zudem vor, dass zwischen Gästen in einem Lokal grundsätzlich der Sicherheitsabstand von 1,50 Metern gelten muss, Gäste müssen Mund-Nasen-Schutzmasken tragen und dürfen sie erst am Tisch abnehmen. Auch die Mitarbeiter müssen zwingend Mund-Nasen-Bedeckungen tragen, ein Barbetrieb an der Theke ist verboten, Bedienung nur an Tischen erlaubt. Dazu gilt bis zum 5. Juni weiterhin bundesweit eine Kontaktsperre, nach der sich an einem Tisch maximal Personen zweier Haushalte treffen und miteinander essen dürfen. Das Durchführen von Veranstaltungen jeglicher Art ist bisher noch immer untersagt.

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Partytreiben vor dem Heringsbrunnen am Montagabend. - Foto: Mainz&/Boostyourcity
Partytreiben vor dem Heringsbrunnen am Montagabend. – Foto: Mainz&/Boostyourcity

Im „Heringsbrunnen“ feierten hingegen am Montagabend mindestens 40 Personen gemeinsam auf engstem Raum und ohne Einhalten der Abstandsregeln, darunter nach Informationen von Mainz& und Boostyourcity Polizeibeamte von drei Inspektionen. Die Polizei hatte die Vorgänge bereits am Mittwoch bestätigt, am Abend teilte sie nun noch einmal mit, in der Gaststätte hätten zunächst „mehrere Polizeibeamte ordnungsgemäß Plätze reserviert und sich in geringer Anzahl dort aufgehalten“. Im Laufe des Abends habe aber die Anzahl der Gäste weiter zugenommen, darunter seien auch weitere Polizeibeamte gewesen.

„Dieses Verhalten ist keineswegs ein Kavaliersdelikt und wird mit aller Konsequenz aufgeklärt“, betonte die Polizei per Mitteilung zudem: „Es ist für die Führung der Polizei in Mainz nicht akzeptabel, dass offensichtlich eine kleine Gruppe Polizeibeamter das gute Ansehen der Mainzer Polizei mit diesem nicht zu tolerierenden Verhalten schädigt.“ Etwaige Verstöße gegen die Coronaverordnung würden geahndet, darüber hinaus würden disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.

Info& auf Mainz&: Die ganze Exklusivgeschichte lest Ihr hier bei Mainz&. Die 7. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz könnt Ihr hier im Internet in allen Details einsehen.

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