Der niedliche Teddy hat eine Kamera in der Nasenspitze, der Kopfhörer stört den Funk des Flugbetriebs und die Funksteckdose geht bei Überlastung in Flammen auf – „Von Spionagegeräten und gefährlichen Produkten“ heißt die Ausstellung, die am Montag in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz eröffnet wurde. „Es ist eine kleine Horrorshow von Produkten, die harmlos aussehen, es aber nicht sind“, sagte der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Wilhelm Eschweiler, bei der Eröffnung in Mainz. In der Tat: Da geht die Funksteckdose in Flammen auf oder überhitzt die elektronische Haarbürste. Rund 460.000 solcher gefährlichen Produkte zog die Bundesetzzagentur im vergangenen jahr aus dem Verkehr, zu haben sind sie oft auf Flohmärkten oder im Internet. Die Experten warnen: solche Geräte sind gefährlich, wer sie wissentlich benutzt macht sich strafbar.

Spionagepuppe Cayla, eine Uhr, die Kinder abhören können und gefährliche Funkkopfhörer – eine Ausstellung in der Verbraucherzentrale klärt über gefährliche Produkte auf. – Foto: gik

Die Bonner Netzagentur ist nicht nur für Funknetze zuständig, sondern auch für deren Sicherheit – und dazu gehört auch das Aufspüren von Störsendern und störenden Geräten mit Funksendern sowie die Marktüberwachung im Bereich elektronischer Geräte. Über 100 Mitarbeiter seien in dem Bereich tätig, eine Abteilung fahnde gezielt im Internet nach fehlerhaften Produkten, sagte Eschweiler.

Spionage-Teddy im Kinderzimmer. – Foto: gik

Denn deren gibt es massenhaft: Da ist eine elektrische Haarbürste, die sich im Betrieb auf über 200 Grad erhitzt, eine Minikamera, die den Funkverkehr von Polizei und Rettungsdiensten lahm legt oder Rauchmelder mit eingebauten Mikrofonen. 460.000 gefährliche Produkte entfertnte die Bundesnetzagentur allein im Jahr 2017 aus dem Handel, rund 240.000 Produkten wurde mit Hilfe des Zolls gleich die Einreise verwehrt. „Dieser Trend der vergangenen Jahre hält an, viele kommen aus Fernost“, sagte Eschweiler. Vor allem gebe es eine Flut von unsicheren Geräten durch den schwer kontrollierbaren Onlinehandel.

- Werbung -
Werben auf Mainz&

Berühmt wurde etwa die Puppe Cayla, in der Mikrofon und Kamera getarnt verborgen waren, und die Gespräche aufzeichnen und über Wlan ins Internet versenden konnte. „Das ist für uns eine verbotene Sendeeinrichtung“, betont Eschweiler, „das ist ein Eingriff in die Privatsphäre.“ Solche Produkte seien als Spionagegeräte in Deutschland ebenso verboten, wie Smartwatches, die nicht nur Kinder jederzeit orten, können, sondern auch eingebaute Sprechvorrichtungen haben.

„Bei einer Uhr konnten die Eltern die Gespräche ihrer Kinder abhören, etwa mit dem Lehrer“, berichtet Matthias Geier von der Marktüberwachung der Bundesnetzagentur, „das würde von uns ja auch keiner wollen.“ Solche gefährlichen oder verbotenen Produkte können der Bundesnetzagentur jederzeit gemeldet werden. „Wir würden Sie dann bitten, das zu zerstören“, sagte seine Kollege Uwe Saalmann, dem Anbieter werde dann sofort ein Vertriebsverbot erteilt, Internetseiten bei Verstößen gesperrt.

Die Ausstellung „Gefährliche Produkte“ in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. – Foto: gik

Generell raten die Experten, beim Kauf solcher Geräte auf das Qualitätszeichen „CE“ zu achten – allerdings in der korrekten Form. Es gebe aber auch gefälschte CE-Zeichen, „wir sprechen dann von ‚China Export'“, sagte Saalmann. Viele gefälschte und gefährliche Produkte fänden sich auch auf Flohmärkten, „dort finden wir regelmäßig Produkte, die wir vor einem Jahr aus dem Verkehr gezogen haben“, sagte Saalmann.

Wer selbst ein solches Produkt verwendet macht sich nicht unbedingt strafbar, solange er glaubhaft machen kann, dass er nichts von dem Fake wusste. Bei störenden Funkanlagen kann man aber schon mal Besuch von einem Prüf- und Messdienst der Bundesnetzagentur bekommen, wer sich quer stellt, muss mit einer Durchsuchung rechnen. Wer ein verbotenes gerät wissentlich weiter betreibe, mache sich strafbar, sagte Saalmann, es drohen Bußgelder von bis zu 100 Euro.

Info& auf Mainz&: Die Ausstellung „Spionagegeräte und gefährliche Produkte“ ist noch bis zum 27. April 2018 in den Räumen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Seppel-Glückert-Passage 10 in Mainz zu sehen. Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 10.00 bis 15.00 Uhr, Donnerstag bis 19.00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Für interessierte Gruppen bietet die Verbraucherzentrale auch Führungen an, zudem gibt es eine Reihe begleitende Vorträge: Mittwoch 18. und 25. April, jeweils um 15.00 Uhr gibt es den Vortrag „Spione im Kinderzimmer – vernetztes Spielzeug“. Am Mittwoch, 18. April um 17.00 Uhr, und Dienstag 24. April um 15.00 Uhr, geht es um das Thema „Vorsicht gefährlich! Schützen Sie sich vor illegalen Produkten.“ Die Verbraucherzentrale bittet um Anmeldung unter telekommunikation@vz-rlp.de oder telefonisch unter (06131) 28 48 28.

 

HINTERLASSEN SIE EINEN KOMMENTAR

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein