Trotz Coronakrise, Shutdown und dem dringenden Appell an die Bürger zuhause zu bleiben, hält die Stadt Mainz unverändert an ihrem Zeitplan zur Umsetzung des Dieselfahrverbots zum 1. Juli auf der Mainzer Rheinachse fest. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung der Unterlagen zur Einsicht für die Bürger: Die Offenlage des Luftreinhalteplans mit den Änderungen für das Dieselfahrverbot werde wie geplant zum 26. März abgeschlossen, teilte die Stadt Mainz auf Mainz&-Anfrage mit – verlängert oder verschoben werden nicht. Mit dem Shutdown wegen der Coronapandemie sind das Rathaus sowie alle städtischen Ämter für den Publikumsverkehr geschlossen, Interessierte könnten die Unterlagen trotzdem nach telefonischer Voranmeldung „in allen Details einsehen“ heißt es bei der Stadt.

Die Rheinstraße in Mainz soll ab 1. Juli mit einem Dieselfahrverbot belegt werden. - Foto: gik
Die Rheinstraße in Mainz soll ab 1. Juli mit einem Dieselfahrverbot belegt werden, die Vorbereitungen gehen trotz Coronakrise und Shutdown weiter. – Foto: gik

Die Stadt Mainz will wegen der anhaltend hohen Stickoxidwerte zum 1. Juli ein Fahrverbot für Diesel der Euronormen 4 und 5 auf der gesamten Rheinachse zwischen Zollhafen und Fort Malakoff einführen, das würde auch eine indirekte Sperrung der Theodor-Heuss-Brücke für Pendler rechts und links des Rheins mit Dieselautos dieser Klassen bedeuten. An dem Vorhaben gibt es scharfe Kritik, weil in der Zone auch wichtige Parkhäuser, die Rheingoldhalle und das Kongresszentrum liegen, die Opposition kritisiert, Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne) würde gar keine Alternativen suchen, sondern wolle die Sperrung aus „ideologischen Gründen“ in ihrem Kampf gegen den Autoverkehr.

Bislang hält Eder an dem Dieselfahrverbot jedoch unbeirrt fest, die Stadt treibt die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen dazu weiter voran. Dazu gehört auch die gesetzlich vorgeschriebene Offenlage der Unterlagen, so soll jedem Bürger die Gelegenheit gegeben werden, sich einen ausführlichen Eindruck über ein Vorhaben zu verschaffen und alle Gutachten und Unterlagen in Ruhe studieren zu können. Die Unterlagen zum neuen Luftreinhalteplan mit dem Dieselfahrverbot wurde am 27. Februar zur Offenlage im Grün- und Umweltamt für Jedermann zur Einsicht aus – nur hat sich seither die allgemeine Lage gründlich geändert: Am 17. März schloss die Stadt Mainz im Zuge der Coronakrise alle städtischen Verwaltungsgebäude und Ämter für den Publikumsverkehr.

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Die Bürger sind seither aufgerufen, möglichst zuhause zu bleiben und nur zu dringenden Erledigungen vor die Tür zu gehen – trotzdem lehnt die Stadtverwaltung eine Verlängerung der Offenlagefrist ab: die Vorgehensweise werde beibehalten, die Unterlagen könnten von Interessierten weiterhin nach telefonischer Voranmeldung vor Ort in allen Details eingesehen werden, teilte ein Stadtsprecher auf Mainz&-Anfrage mit. Die Offenlage erfolge weiterhin im Umweltamt und sei zu den angegebenen Dienstzeiten verfügbar. Zugleich seien „jegliche Unterlagen und Gutachten auch barrierefrei im Netz eingestellt und verfügbar“, betont die Stadt weiter. Zudem habe man die Frist für das Einreichen von Einwendungen bis zum 9. April verlängert, so dass jeder Bürger die Gelegenheit habe, seine Anregungen oder Beschwerden loszuwerden.

Trotz Shutdown hält die Stadt Mainz an Vorbereitungen zum Dieselfahrverbot fest - auch an der Offenlage der Unterlagen. - Foto: gik
Trotz Shutdown hält die Stadt Mainz an Vorbereitungen zum Dieselfahrverbot fest – auch an der Offenlage der Unterlagen. – Foto: gik

Auch an diesem Mittwoch im Mainzer Stadtrat ist das Dieselfahrverbot Thema: Trotz Kontaktverbot und Coronakrise soll der Stadtrat am Mittwoch zusammenkommen, allerdings soll das Gremium verkleinert und die Tagesordnung „auf das Nötigste beschränkt werden“, hieß es vergangene Woche von städtischer Seite. Auch sollen nicht alle Mandatsträger an der Sitzung teilnehmen, Beschlussfähigkeit und Mehrheitsverhältnisse aber gewahrt bleiben. Bislang umfasst die Tagesordnung im Ratsinformationssystem allerdings noch üppige 59 Tagesordnungspunkte, davon allein 35 Anfragen.

Dabei hat nicht nur die Opposition kritische Fragen zum Dieselfahrverbot: Auch die SPD-Fraktion will wissen, warum auf dem mittleren Abschnitt der Rheinachse nicht auf ein Fahrverbot verzichtet wird, damit die Theodor-Heuss-Brücke sowie die Parkhäuser samt Kongressstandort Rheingoldhalle weiter angefahren werden können. Die Antwort von Dezernentin Eder: Ein Verzicht auf dem mittleren Abschnitt der Rheinachse sei durchaus von der Verwaltung diskutiert worden. „Diese Variante der Fahrverbote bietet jedoch Risiken des Schleichverkehrs und der Verkehrszunahme an anderer Stelle“, heißt es in der Antwort weiter. Das hätte „sowohl verkehrliche Implikationen als auch Auswirkungen auf die Luftqualität an andere Stelle.“

Das Dieselfahrverbot würde auch die Theodor-Heuss-Brücke für Diesel der Klassen 4 und 5 sperren. - Foto: gik
Das Dieselfahrverbot würde auch die Theodor-Heuss-Brücke für Diesel der Klassen 4 und 5 sperren. – Foto: gik

Auch die CDU-Opposition will wissen, ob die Stadt hinreichend Alternativen geprüft hat, und ob die Maßnahme wirklich verhältnismäßig sei – das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote zur Luftreinhaltung auch verhältnismäßig sein müssen. Das sei nicht der Fall, wenn nach einer Prognose auf hinreichend sicherer Grundlage der Grenzwert für eine erhöhte Emission in Kürze eingehalten werden könne, betont die CDU.

Die Stadt Mainz hatte im Oktober 2018 vor dem Mainzer Landgericht die Klage wegen der Überschreitung der Stickoxidwerte in der Mainzer Innenstadt gegen die Deutsche Umwelthilfe verloren und hätte eigentlich zum 1. September 2019 ein Fahrverbot in der Innenstadt einführen müssen – vorgesehen war eigentlich der Bereich Parcusstraße und Bleichenviertel. Die Stadt lehnte eine Einführung zum 1. September – kurz vor der Oberbürgermeisterwahl – aber ab und verkündete stattdessen im Januar 2020 die Einführung eines Fahrverbots auf Rheinallee und Rheinstraße.

Dezernentin Eder argumentiert, damit wolle man ein flächendeckendes Fahrverbot in der Mainzer Innenstadt verhindern. 2019 hatte auch die Stadt Mainz immer wieder argumentiert, ein Dieselfahrverbot müsse „verhältnismäßíg“ sein, bei einer nur geringem Überschreitung der Grenzwerte sei es das nicht. Davon ist nun keine Rede mehr.

Info& auf Mainz&: Alle Details zum geplanten Fahrverbot ab dem 1. Juli lest Ihr hier bei Mainz&, die Kritik der CDU gibt es hier, die scharfe Kritik der Wirtschaft am geplanten Fahrverbot könnt Ihr hier nachlesen. Die Unterlagen zum Luftreinhalteplan der Stadt Mainz könnt Ihr also weiterhin im Grün- und Umweltamt in der Geschwister-Scholl-Straße einsehen, und zwar „zu den üblichen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr, Freitag von 8:30 bis 13:00 Uhr). Einsicht nach Voranmeldung unter der Telefonnummer Mainz – 12 2437. Die Unterlagen im Internet findet Ihr hier zum Download, Einwendungen der Bürger müssen laut Stadtverwaltung „schriftlich und mit Begründung unter Angabe einer zustellungsfähigen Anschrift oder per E-Mail an Luftreinhaltungstadt.mainzde bis spätestens 09.04.2020 eingereicht werden.

 

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