Die Stadt Mainz hatte in den Jahren 2016 und 2017 deutlich höhere Kosten bei der Erhebung der Straßenausbaubeiträge als wir noch Anfang der Woche berichtete hatten: Am Montag hatte der Bund der Steuerzahler berichtet, die Stadtverwaltung habe als jährliche Kosten rund 50.000 Euro angegeben. Doch diese Zahlen sind offenbar veraltet: 2016 hatte die Stadt Mainz Kosten von insgesamt 203.831 Euro für die Erhebung der Straßenausbaubeiträge, 2017 waren es rund 199.900 Euro. Dem standen 2017 Einnahmen von rund 350.000 Euro gegenüber, unter dem Strich also ein Zugewinn von nur rund 150.000 Euro. 2018 nahm die Stadt bereits rund 1,618 Millionen Euro ein, 2019 rechnet man mit rund 1,2 Millionen Euro an Einnahmen.

Der Ausbau der Bahnhofstraße wurde zu einem großen Teil auf die Hausbesitzer in der Mainzer Innenstadt umgelegt. – Foto: gik

Die Zahlen teilte Verkehrsdezernentin Katrin Eder (Grüne) in der letzten Stadtratssitzung vor der Kommunalwahl Mitte April auf Anfrage der FDP mit – wir haben die leider jetzt erst gefunden. Danach nahm die Stadt 2017 in der Mainzer Neustadt durch Verschönerungen vor allem der Bahnhofstraße 85.159 Euro von den Bürgern ein. In Mombach waren es für die ersten Bauabschnitte in der Hauptstraße insgesamt 26.071 Euro, in Gonsenheim durch Investitionen in die Oberflächenentwässerung 23.909 Euro.

In Mainz werden die Straßenausbaubeiträge als wiederkehrende Beiträge erhoben und auf die Hausbesitzer eines Stadtbezirks umgelegt. Umlagefähig sind dabei nur Investitionen für den Ausbau einer Straße, die eine echte Verbesserung darstellt, nicht aber für den Unterhalt. Seit 2018 ist in Rheinland-Pfalz eine heftige Debatte über den Sinn der Straßenausbaubeiträge entbrannt, die CDU Rheinland-Pfalz fordert vehement ihre Abschaffung. In Mainz sind CDU, FDP, Freie Wähler und Linke für die Abschaffung der Beiträge, SPD und Grüne aber für die Beibehaltung.

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Die Gegner argumentieren, die Umlage der Beiträge sei gar nicht gerecht abzugrenzen, das Verfahren undurchsichtig und für den Bürger nicht nachzuvollziehen. SPD und Grüne halten das System hingegen für solidarisch und fair – mehr zu den Positionen und der Diskussion lest Ihr hier bei Mainz&.

Wenn nicht nur unterhalten, sondern eine Straßen grundlegend ausgebaut wird, werden für Hausbesitzer Ausbaubeiträge fällig. – Foto: gik

Bei einer Debatte des Bundes der Steuerzahler vergangenen Montag wurde als Argument auch genannt, dass oft die Kosten für das Eintreiben der Beträge die Erträge übersteige. „Ca. 50.000 Euro“ an Verwaltungskosten habe die Stadt pro Jahr, antwortete Dezernentin Eder auf eine Anfrage des Steuerzahlerbundes noch im Mai 2018, das Schreiben liegt Mainz& vor. Ihre Antwort auf die Anfrage der FDP zeichnet jetzt ein anderes Bild: 203.831,46 Euro nennt die Dezernentin jetzt für das Jahr 2016, das seien Personalkosten, Wartungen und Dienstleistungen, kassentechnische Bearbeitungen, Schulungen und Kosten der Kommunalen Datenzentrale für die Abwicklung der Bescheide gewesen. Für 2017 nennt Eder jetzt einen Kostenbetrag von 199.905,09 Euro für vergleichbare Kosten plus Vorleistungen der Hausdruckerei und Fachliteratur.

Für das Jahr 2018 gibt Eder keine Kosten, sondern nur Einnahmen an, demnach bekam die Stadt von den Bürgern der Mainzer Neustadt 862.043,04 Euro, in der Oberstadt 59.505,80 Euro und in Mombach 696.885,23 Euro. Interessant sind auch die Zahlen für 2019: hier gibt es für die Neustadt 972.910,82 Euro, für die Oberstadt 42.860,07 Euro und für Mombach 185.576,98 Euro an voraussichtlichen Einnahmen.

Zum Verhältnis zwischen Ausgaben und Einnahmen wollte sich die Stadt indes nicht äußern: Zwar seien Straßenausbaubeiträge eine Kann-Regelung führe faktisch aus Haushaltsgründen zu einer „Beitragserhebungspflicht“, argumentiert Eder, deshalb werde „das Verhältnis zwischen Einnahmen und Aufwand nicht in Frage gestellt.“ Eine Notwendigkeit für Verbesserungsvorschläge sehen man ebenfalls nicht, teilte Eder weiter mit.

In den vergangenen zehn Jahren habe es zudem keine Klageverfahren wegen der Erhebung der Straßenausbaubeiträge gegeben, betonte die Dezernentin weiter, auch 2017 sei dem Stadtrechtsausschuss kein Widerspruch vorgelegt worden. 2018 änderte sich das: Sechs Widersprüche wurden in dem Jahr vor dem Stadtrechtsausschuss behandelt, in mündlicher Erörterung. „Während der Erörterung wurden vier Widersprüche zurückgenommen und zwei Widersprüche zurückgestellt/ruhen“, heißt es in der Antwort weiter. Weitere vier Widersprüche seien noch anhängig, die mündliche Erörterung noch nicht terminiert. Bei der Diskussion am Montag hatte Stadtrat Daniel Köbler (Grüne) noch ausdrücklich betont, in Mainz habe es zuletzt keine Klagen gegeben.

Info& auf Mainz&: Unseren ausführlichen Bericht zur Debatte über die Straßenausbaubeiträge mit den Positionen der einzelnen Parteien – soweit uns bekannt – findet Ihr hier auf Mainz&.

 

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