Die Umweltbewegung Fridays for Future darf am Freitag nun doch mit 1000 Teilnehmern durch die Mainzer Innenstadt ziehen. Das Verwaltungsgericht Mainz gab am Abend einem Eilantrag gegen die Demonstrationsauflagen der Stadt Mainz Recht. Die Auflage sei rechtswidrig, die Stadt habe nicht hinreichend dargelegt, wieso eine Teilnehmerzahl von 1000 Personen vollständig unvertretbar wäre, zumal die Organisatoren ein „weitgehend überzeugendes Hygienekonzept“ vorgelegt hätten, urteilte das Gericht am Abend in einer Eilentscheidung.

Fridays for Future darf am Freitag wie gewünscht mit 1000 Personen durch Mainz marschieren. - Foto: gik
Fridays for Future darf am Freitag wie gewünscht mit 1000 Personen durch Mainz marschieren. – Foto: gik

Fridays for Future ruft für den 25. September zum ersten Mal seit Beginn der Corona-Pandemie im März zu bundesweiten Proteste gegen die Klimakrise unter dem Motto #KeinGradWeiter auf. In Mainz wollte Fridays for Future mit 1000 Teilnehmern demonstrieren, erst am Mainzer Rheinufer, dann mit einem Protestzug durch die Innenstadt. Die Stadt Mainz genehmigte aber erst nur 500, dann 700 Teilnehmer für den Demonstrationszug und berief sich dabei auf die Corona-Ordnung des Landes.

Das aber sei falsch, urteilte nun das Verwaltungsgericht Mainz: Die in der Verordnung festgelegte Teilnehmerzahl von 500 Personen für Veranstaltungen sei nicht ohne Weiteres auf Versammlungen übertragbar, denn Demonstrationsversammlungen unterlägen dem besonderen Schutz des Grundgesetzes. Wesentliches Element sei dabei, dass der Veranstalter selbst Ort, Zeit und Größe angeben dürfe. „Die Freiheit, möglichst viele Unterstützer für die eigene Meinung zu finden, ist für eine Demokratie elementar“, betonte das Gericht dabei.

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 Tausende kamen bei #AllefürsKlima im September 2019 bei Fridays for Future Mainz. - Foto: gik
Tausende kamen bei #AllefürsKlima im September 2019 bei Fridays for Future Mainz. – Foto: gik

Es fehle in der Genehmigung der Stadt Mainz aber an tragfähigen Gründen für die Begrenzung der Teilnehmerzahl auf 700 Personen und für ein Abweichen von den beantragten 1000 Personen. Das sei auch deshalb wesentlich, weil der Antragsteller der Kundgebung ein „weitgehend überzeugendes Hygienekonzept vorgelegt hat“, so das Gericht weiter.

Das Gericht bezog sich dabei ausdrücklich auf das von den Veranstaltern selbst entwickelte Konzept der Bildung von Personenblöcken zu jeweils 50 Personen sowie weitere Hygienemaßnahmen. Es sei davon auszugehen, dass sich damit „ein Aufzug in epidemiologisch durchaus vertretbarer Weise durchführen lässt“, so die Richter weiter. Es bestehe zudem kein Anhaltspunkt dafür, dass der Antragsteller das vorgelegte Konzept nicht realisieren wolle.

Info& auf Mainz&: Mehr zu der Debatte über die Demonstrationsgenehmigung mit allen Details lest Ihr hier bei Mainz&. Sobald wir einen Link zu der Entscheidung des Herichts haben, liefern wir den nach.

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